Bradley Manning: Schuldig in 20 von 22 Punkten
Der Wikileaks-Whistleblower Bradley Manning ist von einem Militärgericht in fast allen Anklagepunkten schuldig gesprochen worden. Dem 25-Jährigen droht nun lebenslange Haft, vom Hauptvorwurf der Feindes-Unterstützung wurde er zumindest freigesprochen.
Letzteres bedeutet, dass Manning der maximal möglichen Strafe entkommt, es war auch der schwerste aller 22 Anklagepunkte, über die das Militärgericht im US-amerikanischen Militär-Stützpunkt Fort Meade zu entscheiden hatte. Wie unter anderem Spiegel Online berichtet, wird das Urteil aber dennoch als hart angesehen.
Denn zusammengerechnet hätten die jeweiligen Schuldsprüche für Bradley Manning eine Maximalhaft von 140 Jahren zur Folge gehabt, eine Chance auf vorzeitige Entlassung hätte der Wikileaks-Informant dabei nicht bekommen. Auf die Todesstrafe, die im Falle von Feindes-Unterstützung droht, hatte die Anklage bereits zuvor verzichtet.
Zu den einzelnen Vergehen, die Manning laut dem Militärgericht begangen hat, zählen unter anderem Spionage, Diebstahl von Regierungseigentum, Computerkriminalität und Verstöße gegen mehrere Militärrichtlinien.
Das Verfahren gegen Manning geht in den kommenden Wochen weiter, in weiteren Verhandlungen soll das tatsächliche Strafmaß festgesetzt werden. Der Whistleblower wird aber wohl dennoch mehrere Jahrzehnte hinter Gitter müssen, da auf die jeweiligen Anklagepunkte (Maximal-)Strafen zwischen zwei und zehn Jahren vorgegeben sind.
Dem Urteil, das Richterin Denise Lind gestern verkündet hat, wird viel an Signalwirkung - auch im Hinblick auf den PRISM-Aufdecker Edward Snowden - zugeschrieben. Denn mit den Schuldsprüchen in fast allen Punkten dürfte das US-Militär Härte demonstrieren, gleichzeitig stellt der Freispruch in Sachen Feindes-Unterstützung aber auch klar, dass die Veröffentlichung von Informationen rund um Terrornetzwerke wie Al-Kaida kein Geheimnisverrat im militärischen Sinne ist (wie es beispielsweise die vertrauliche Weitergabe von Truppenbewegungen im Kriegsfall wäre).
Siehe auch: Bradley Manning bekennt sich teilweise schuldig
Denn zusammengerechnet hätten die jeweiligen Schuldsprüche für Bradley Manning eine Maximalhaft von 140 Jahren zur Folge gehabt, eine Chance auf vorzeitige Entlassung hätte der Wikileaks-Informant dabei nicht bekommen. Auf die Todesstrafe, die im Falle von Feindes-Unterstützung droht, hatte die Anklage bereits zuvor verzichtet.
Zu den einzelnen Vergehen, die Manning laut dem Militärgericht begangen hat, zählen unter anderem Spionage, Diebstahl von Regierungseigentum, Computerkriminalität und Verstöße gegen mehrere Militärrichtlinien.
Das Verfahren gegen Manning geht in den kommenden Wochen weiter, in weiteren Verhandlungen soll das tatsächliche Strafmaß festgesetzt werden. Der Whistleblower wird aber wohl dennoch mehrere Jahrzehnte hinter Gitter müssen, da auf die jeweiligen Anklagepunkte (Maximal-)Strafen zwischen zwei und zehn Jahren vorgegeben sind.
Dem Urteil, das Richterin Denise Lind gestern verkündet hat, wird viel an Signalwirkung - auch im Hinblick auf den PRISM-Aufdecker Edward Snowden - zugeschrieben. Denn mit den Schuldsprüchen in fast allen Punkten dürfte das US-Militär Härte demonstrieren, gleichzeitig stellt der Freispruch in Sachen Feindes-Unterstützung aber auch klar, dass die Veröffentlichung von Informationen rund um Terrornetzwerke wie Al-Kaida kein Geheimnisverrat im militärischen Sinne ist (wie es beispielsweise die vertrauliche Weitergabe von Truppenbewegungen im Kriegsfall wäre).
Siehe auch: Bradley Manning bekennt sich teilweise schuldig
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