Haftbefehl gegen brasilianischen Google-Chef
Gegen den Chef der brasilianischen Landesniederlassung des Suchmaschinenkonzerns Google, Fabio José Silva Coelho, wurde ein Haftbefehl erlassen. Hintergrund dessen ist die Weigerung des Unternehmens, Videos bei der Tochterfirma YouTube offline zu nehmen, berichtet die 'BBC'.
In den fraglichen Clips geht es um Alcides Bernal, einen Bürgermeister-Kandidaten für die Stadt Campo Grande, der im November auf den Wahlzetteln stehen soll. Das zuständige Gericht stufte die Videos als ehrverletzend ein und forderte Google bereits zur Löschung auf. Weiterhin sollte der Zugang zu YouTube in der fraglichen Region gesperrt werden, damit die Aufnahmen die Wahlentscheidung nicht aufgrund beleidigender Äußerungen beeinflussen.
Letzteres stellte sich allerdings als recht kompliziert heraus, da die meisten Blockadeversuche im Web vergleichsweise einfach zu umgehen sind. Weil Google sich einer Löschung verweigerte, legte das zuständige Gericht mit dem Haftbefehl eine härtere Gangart ein. Einen Einspruch der Google-Anwälte gegen die Entscheidung wies man zurück und übergab den Haftbefehl an die Bundespolizei.
In den Videos wird die Behauptung aufgestellt, dass der Bürgermeister-Kandidat sich in der Vergagenheit strafbar gemacht habe. So soll er unter anderem versucht haben, eine Frau, mit der er vor einigen Jahren ein Verhältnis hatte, zur Abtreibung zu drängen. Dies ist in dem katholisch geprägten Land eine Straftat. Angeklagt und verurteilt wurde Bernal allerdings bisher nicht.
Während das Gericht in den Videos eine Verletzung des lokalen Wahlrechts sieht, argumentiert Google, dass man Wählern weltweit die Möglichkeit geben wolle, ohne Einschränkungen über ihre jeweiligen Kandidaten zu diskutieren. Gegen die Sperrverfügung wolle man alle rechtlichen Schritte ausschöpfen. Allerdings scheint der Einsatz Googles für freie Inhalte durchaus etwas willkürlichen Entscheidungen zu unterliegen. Das vieldiskutierte Video "Innocence of Muslims". dass in einigen arabischen Staaten zu kleineren gewalttätigen Protestaktionen führte, wurde beispielsweise für einige Länder recht schnell gesperrt.
Letzteres stellte sich allerdings als recht kompliziert heraus, da die meisten Blockadeversuche im Web vergleichsweise einfach zu umgehen sind. Weil Google sich einer Löschung verweigerte, legte das zuständige Gericht mit dem Haftbefehl eine härtere Gangart ein. Einen Einspruch der Google-Anwälte gegen die Entscheidung wies man zurück und übergab den Haftbefehl an die Bundespolizei.
In den Videos wird die Behauptung aufgestellt, dass der Bürgermeister-Kandidat sich in der Vergagenheit strafbar gemacht habe. So soll er unter anderem versucht haben, eine Frau, mit der er vor einigen Jahren ein Verhältnis hatte, zur Abtreibung zu drängen. Dies ist in dem katholisch geprägten Land eine Straftat. Angeklagt und verurteilt wurde Bernal allerdings bisher nicht.
Während das Gericht in den Videos eine Verletzung des lokalen Wahlrechts sieht, argumentiert Google, dass man Wählern weltweit die Möglichkeit geben wolle, ohne Einschränkungen über ihre jeweiligen Kandidaten zu diskutieren. Gegen die Sperrverfügung wolle man alle rechtlichen Schritte ausschöpfen. Allerdings scheint der Einsatz Googles für freie Inhalte durchaus etwas willkürlichen Entscheidungen zu unterliegen. Das vieldiskutierte Video "Innocence of Muslims". dass in einigen arabischen Staaten zu kleineren gewalttätigen Protestaktionen führte, wurde beispielsweise für einige Länder recht schnell gesperrt.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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