Galaxy Tab 10.1: US-Verkaufsverbot bleibt in Kraft
Obwohl ein kalifornisches Geschworenengericht vor kurzem festgestellt hat, dass das Samsung Galaxy Tab 10.1 nicht gegen Apple-Patente verstößt, bleibt die Einstweilige Verfügung gegen das Gerät aufrecht. Richterin Lucy Koh gab an, dass sie diesbezüglich die Entscheidung des Berufungsgerichts abwarten möchte.
Das Verbot des Galaxy Tab 10.1 bleibt bestehen: Das entschied gestern Richterin Lucy Koh. Nach der Entscheidung der Jury hatte der koreanische Hersteller gefordert, dass die Einstweilige Verfügung aufgehoben wird. Zwar wurde Samsung wegen der Verletzung von Patenten auf das Design und die Funktionen von iPhone sowie iPad verurteilt, eine Strafe in Höhe von mehr als einer Milliarde Dollar zu zahlen, das Galaxy Tab 10.1 war davon aber ausgenommen.
Dennoch lehnte Richterin Koh die Rücknahme des Verkaufsverbots zunächst ab, berichtet das Blog 'AllThingsD'. Die Bundesrichterin begründete ihre Entscheidung mit der Tatsache, dass die Causa nun vor dem Berufungsgericht liegt.
Allerdings gab Richterin Koh eine Erklärung zu diesem Thema ab und meinte, dass der Samsung-Antrag "beträchtliche Fragen" aufwerfe. Nach Angaben von AllThingsD bedeutet das, dass nun der Weg geebnet werde, dass das Berufungsgericht die Sache wieder an Kohs Gericht zurückgibt.
Der koreanische Hersteller war Ende August zu einer Strafe in Höhe von 1,051 Milliarden Dollar verurteilt worden, gegen diese Entscheidung hat aber Samsung sogleich Berufung eingelegt. Die neunköpfige Jury hatte vor einem Gericht in San Jose im US-Bundesstaat Kalifornien entscheiden, dass Samsung gleich mehrfach gegen Geschmacksmuster und Technologie-Patente von Apple verstößt.
Apple forderte daraufhin ein Verbot von insgesamt acht Samsung-Smartphones. Bis es soweit ist, wird es aber noch eine Weile dauern, die dazugehörige Anhörung wird es erst am 6. Dezember geben.
Dennoch lehnte Richterin Koh die Rücknahme des Verkaufsverbots zunächst ab, berichtet das Blog 'AllThingsD'. Die Bundesrichterin begründete ihre Entscheidung mit der Tatsache, dass die Causa nun vor dem Berufungsgericht liegt.
Allerdings gab Richterin Koh eine Erklärung zu diesem Thema ab und meinte, dass der Samsung-Antrag "beträchtliche Fragen" aufwerfe. Nach Angaben von AllThingsD bedeutet das, dass nun der Weg geebnet werde, dass das Berufungsgericht die Sache wieder an Kohs Gericht zurückgibt.
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