Vorratsdaten: Forscher beklagt Instrumentalisierung

Die Auseinandersetzung um eine Studie zur Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung sorgt beim zuständigen Wissenschaftler vom Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht für Verärgerung. Dieser kritisiert eine Instrumentalisierung der Arbeit seiner Einrichtung. "Der Zugriff auf unsere Forschungsergebnisse durch die Politik ist im Fall der Vorratsdatenspeicherung sehr selektiv", beklagte Hans-Jörg Albrecht gegenüber dem Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel' (aktuelle Ausgabe). In der Debatte hätten Kritiker und Befürworter einer Wiedereinführung des umstrittenen Instruments die Ergebnisse seines Gutachtens "jeweils in ihrem Sinne interpretiert".

Die Vorratsdatenspeicherung sei keine Wunderwaffe, "aber sie bietet in bestimmten Fällen wichtige Ermittlungsansätze", erklärte Albrecht seine Erkenntnisse. Für die Studie hatte er unter anderem die Erfahrungen der letzten Jahre, in denen die Ermittler zumindest zeitweilig bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, mit dem die Vorratsdatenspeicherung gekippt wurde, Zugang zu den gespeicherten Verbindungsdaten aller Bürger.

Der Streit war in der vergangenen Woche neu entbrannt, nachdem eine erste Fassung des Albrecht-Gutachtens bekannt wurde. Sie ließ sich als Argumentationshilfe für die Speicherung interpretieren. Die Auftraggeber im Bundesjustizministerium, ihres Zeichens Gegner der Speicherung, machten Druck, ließen die Studie nachbessern und verwandten sie schließlich als Beleg für ihre Position.

Das Max-Planck-Institut arbeitet unterdessen in Eigenregie an einer ergänzenden Expertise zu dem Thema. Darin wertet Albrecht die Verfahrensdaten von Staatsanwaltschaften in Hinblick auf die Datenspeicherung aus. Aussagen über Schutzlücken lassen sich laut Albrecht "derzeit aufgrund der zu geringen Datenbasis nicht treffen".
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