Vorratsdatenspeicherung:
MPI-Studie sorgt für Streit

Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung scheint sich innerhalb der Bundesregierung erneut zuzuspitzen. Der Umgang des von der FDP geführten Bundesjustizministeriums mit einem Gutachten des Max-Planck-Instituts rief nun verschiedene Vertreter der Unionsfraktion auf den Plan.
Wie das Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel' in seiner heutigen Ausgabe berichtet, geht es um unterschiedliche Versionen der fraglichen Studie. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte im Januar ihre ablehnende Haltung zu einer sechsmonatigen Speicherpflicht von Telefon- und Internetverbindungsdaten unter anderem mit den Ergebnissen dieses Gutachtens begründet.

Aus diesem geht hervor, dass es bislang nicht zu belegen sei, dass die Aufklärung von Verbrechen gelitten habe, nachdem die vorübergehend eingeführte Speicherpflicht entfiel. Doch eine 200 Seiten lange erste Fassung des Gutachtens "Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?", die dem Ministerium bereits im August 2010 übermittelt wurde, kam zu anderen Ergebnissen als die spätere Version.

In dem Papier, das dem 'Spiegel' vorliegt, ist Kritik an der Vorratsdatenspeicherung nicht zu finden. Im Gegenteil: Damals drängten die Autoren auf eine Neuregelung der umstrittenen Speicherpflicht. Auf das Instrument zu verzichten sei eine "politische Abwägung zu Lasten der Strafverfolgung", lautete damals das Fazit.

Als das Max-Planck-Institut das Papier 2010 präsentierte, forderte das Bundesjustizministerium umfangreiche Nachbesserungen und verwies auf vertraglich vereinbarte Leistungen, die nicht erbracht worden seien. Neben zusätzlichen Daten aus dem Jahr 2009, die in die Studie einflossen, sollte auch ein neuer Schwerpunkt "Ermittlungseffizienz und Aufklärungsquote" aufgenommen werden. Dort werden jetzt jene Fakten betont, die dem Ministerium später als Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung dienen sollten.

Unionsabgeordnete reagierten darauf empört. Der CSU-Innenexperte Stephan Mayer wirft Leutheusser-Schnarrenberger "Manipulation" vor. Es handle sich bei dem Papier "fraglos um ein Gefälligkeitsgutachten auf Kosten der Steuerzahler". Der Vorfall müsse aufgeklärt werden. Und der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach, erklärte: "Offensichtlich war der Bundesjustizministerin die Originalstudie zu positiv." Darum habe sie Nachbesserungen in ihrem Sinne erwartet.

Ein Sprecher des Justizministeriums wies die Vorwürfe zurück. Die Ergebnisse des Max-Planck-Instituts sprächen für sich. Seitens des Max-Planck-Instituts gab man noch keine Stellungnahme zu der Angelegenheit ab.
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