Vorratsdatenspeicherung:
EU-Strafen wären billiger
Der Provider-Branchenverband Eco hat die Absicht der Bundesregierung, bei der Vorratsdatenspeicherung nicht voreilig Fakten zu schaffen, begrüßt. Trotz des Druckes der EU soll vorerst kein Gesetz zu einer erneuten Einführung der Telekommunikations-Datenspeicherung kommen. Stattdessen will man eine Evaluierung der EU-Richtlinie abwarten.
Gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden BDI, BITKOM, ANGA, VATM, BREBO und der DIHK spricht sich der Eco gegen eine nationale Zwischenlösung aus. Diese Position haben die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström mitgeteilt. Sinnvoll sei es, zunächst die aktuelle Neuregelung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie abzuschließen, bevor in Deutschland ein neues Gesetz erarbeitet wird, erklärte man.
Der volkswirtschaftliche Schaden, den eine Umsetzung der Richtlinie zum jetzigen Zeitpunkt auslösen würde, sei um ein Vielfaches höher als die theoretisch möglichen Strafzahlungen, mit denen die EU-Kommission der Bundesregierung droht. Diese werden auf maximal 32 Millionen Euro pro Jahr geschätzt, und ob die Zahlungen überhaupt fällig werden, ist noch nicht abzusehen.
Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung hingegen hat bereits im ersten Anlauf mehr als das Zehnfache gekostet, so der Eco. Rund 330 Millionen Euro mussten die Provider damals für die Umsetzung des später als verfassungswidrig eingestuften Gesetzes ausgeben.
Ein neuer Anlauf wird womöglich noch teurer. Um die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten, muss in Teilen eine völlig neue Infrastruktur aufgebaut werden, die erheblich anspruchsvoller ist als die 2008 eingeführte Technik. Die Kosten dafür müsste letztendlich die Bevölkerung und Unternehmen aller Branchen über höhere Preise tragen, wenn die Telekommunikaionsunternehmen es nicht aus den Investitions-Töpfen für den Infrastruktur-Ausbau nehmen sollen.
"Bereits beim ersten Anlauf musste die Internetwirtschaft mehr als 300 Millionen Euro zum Fenster hinauswerfen, um ein verfassungswidriges Gesetz in die Praxis umzusetzen", bemängelte Oliver Süme vom Eco-Vorstand. "Es wäre wirtschaftlicher Wahnsinn, jetzt erneut solche Ausgaben zu erzwingen - insbesondere da alle Beteiligten wissen, dass die zugrunde liegende Richtlinie bereits in wenigen Monaten hinfällig sein wird." Der Verband forderte daher, dass die EU die Rechts- und Planungssicherheit der Unternehmen beachtet und von einem Vertragsverletzungsverfahren absieht.
Der volkswirtschaftliche Schaden, den eine Umsetzung der Richtlinie zum jetzigen Zeitpunkt auslösen würde, sei um ein Vielfaches höher als die theoretisch möglichen Strafzahlungen, mit denen die EU-Kommission der Bundesregierung droht. Diese werden auf maximal 32 Millionen Euro pro Jahr geschätzt, und ob die Zahlungen überhaupt fällig werden, ist noch nicht abzusehen.
Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung hingegen hat bereits im ersten Anlauf mehr als das Zehnfache gekostet, so der Eco. Rund 330 Millionen Euro mussten die Provider damals für die Umsetzung des später als verfassungswidrig eingestuften Gesetzes ausgeben.
Ein neuer Anlauf wird womöglich noch teurer. Um die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten, muss in Teilen eine völlig neue Infrastruktur aufgebaut werden, die erheblich anspruchsvoller ist als die 2008 eingeführte Technik. Die Kosten dafür müsste letztendlich die Bevölkerung und Unternehmen aller Branchen über höhere Preise tragen, wenn die Telekommunikaionsunternehmen es nicht aus den Investitions-Töpfen für den Infrastruktur-Ausbau nehmen sollen.
"Bereits beim ersten Anlauf musste die Internetwirtschaft mehr als 300 Millionen Euro zum Fenster hinauswerfen, um ein verfassungswidriges Gesetz in die Praxis umzusetzen", bemängelte Oliver Süme vom Eco-Vorstand. "Es wäre wirtschaftlicher Wahnsinn, jetzt erneut solche Ausgaben zu erzwingen - insbesondere da alle Beteiligten wissen, dass die zugrunde liegende Richtlinie bereits in wenigen Monaten hinfällig sein wird." Der Verband forderte daher, dass die EU die Rechts- und Planungssicherheit der Unternehmen beachtet und von einem Vertragsverletzungsverfahren absieht.
Thema:
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Gemini Notebook (ehemals NotebookLM)
d-hubs - Gestern 19:19 Uhr -
NAS-Neuigkeiten:
d-hubs - Gestern 09:44 Uhr -
Österreichs Bundesheer setzt Zeichen:
d-hubs - Vorgestern 11:20 Uhr -
Linux in Nordamerika: 10 %
d-hubs - 11.08. 09:51 Uhr -
Bits & Pretzels Startup-Event vom 28. Sep - 30. Sep, 2026 in Münch
d-hubs - 10.08. 17:40 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen