Vorratsdatenspeicherung:
EU lehnt Kompromiss ab
Die EU-Kommission beharrt auf der Einführung der Vorratsdatenspeicherung und will sich nicht auf eine Kompromiss-Lösung einlassen. Als solche hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) das so genannte Quick-Freeze-Verfahren ins Spiel gebracht.
"Damit das ganz klar ist: Dieses System kann nicht als Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angesehen werden. Es geht nicht weit genug und ist nicht so effektiv, wie es die Vorgaben der Richtlinie verlangen", sagte ein Sprecher der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström laut einem Bericht der 'Frankfurter Allgemeinen Zeitung'.
Beim Quick-Freeze-Verfahren würde eine längerfristige Speicherung der Telekommunikationsdaten nur bei konkreten Verdachtsfällen gegen bestimmte Personen veranlasst. Die Behörden bekämen dann faktische die gleichen Informationen bereitgestellt, nur eben erst ab dem Zeitpunkt eines Anfangsverdachtes und vielleicht noch einige Tage zuvor, nicht jedoch aus einem Zeitraum von sechs zurückliegenden Monaten.
Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf will Leutheusser-Schnarrenberger verhindern, dass die EU-Kommission gegen Deutschland vorgehen kann, weil die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt wird. Allerdings wird dies wohl nicht helfen, das angedrohte Vertragsverletzungsverfahren und die damit drohende Geldstrafe abzuwenden.
Die EU-Kommission hat Deutschland eine Frist von vier Wochen gesetzt, in der die Vorratsdatenspeicherung erneut auf den Weg gebracht werden soll. Leutheusser-Schnarrenberger steht deshalb seitens ihrer Fraktionskollegen von der Union, aber auch von der SPD in der Kritik.
Beim Quick-Freeze-Verfahren würde eine längerfristige Speicherung der Telekommunikationsdaten nur bei konkreten Verdachtsfällen gegen bestimmte Personen veranlasst. Die Behörden bekämen dann faktische die gleichen Informationen bereitgestellt, nur eben erst ab dem Zeitpunkt eines Anfangsverdachtes und vielleicht noch einige Tage zuvor, nicht jedoch aus einem Zeitraum von sechs zurückliegenden Monaten.
Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf will Leutheusser-Schnarrenberger verhindern, dass die EU-Kommission gegen Deutschland vorgehen kann, weil die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt wird. Allerdings wird dies wohl nicht helfen, das angedrohte Vertragsverletzungsverfahren und die damit drohende Geldstrafe abzuwenden.
Die EU-Kommission hat Deutschland eine Frist von vier Wochen gesetzt, in der die Vorratsdatenspeicherung erneut auf den Weg gebracht werden soll. Leutheusser-Schnarrenberger steht deshalb seitens ihrer Fraktionskollegen von der Union, aber auch von der SPD in der Kritik.
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Christian Kahle
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