Tschechien: Vorratsdatenspeicherung ist gekippt
51 Abgeordnete des tschechischen Parlaments hatten gegen die Einführung der Regelung geklagt. Die Richter des Verfassungsgerichtes in Brno entschieden daraufhin einstimmig, dass eine solche Sammlung von Daten über eine so große Zahl von Bürgern verfassungswidrig sei.
Sie sahen in dem Gesetz sowohl einen Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre als auch gegen das Gesetz für informationelle Selbstbestimmung. Ähnlich wie in Deutschland sollten auch hier Verbindungsdaten von Telefonaten, Webseiten-Aufrufen und verschickten E-Mails über einen Zeitraum von sechs Monaten aufbewahrt werden.
Zuvor waren entsprechende nationale Gesetze bereits in Bulgarien, Deutschland, Rumänien und Zypern von den Verfassungsgerichten kassiert worden. Auch in Ungarn steht die Vorratsdatenspeicherung auf der Kippe, Irland hat gleich vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die für alle EU-Mitgliedsstaaten geltende EU-Richtlinie geklagt.
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Christian Kahle
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