EU-Datenschützer: Vorratsdatenspeicherung illegal
Grundlage für die aktuelle Bewertung war eine Stellungnahme der EU-Kommission, die der EDSB angefordert hatte. Diese habe aber die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung ist nicht ausreichend nachgewiesen, so eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten Die Umsetzung hätte seiner Ansicht nach auch weniger in die Privatsphäre eingreifend geregelt werden können.
Ein weiterer Kritikpunkt lautet, dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten zu viel Spielraum lässt, um zu entscheiden, für welche Zwecke die Daten verwendet werden können, und wem und unter welchen Bedingungen Zugang zu ihnen gewährt wird.
"Obwohl die Kommission eindeutig viel Mühe in das Sammeln von Informationen aus den Mitgliedstaaten investiert hat, sind die von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten quantitativen und qualitativen Informationen nicht ausreichend, um ein positives Fazit über die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung, wie sie in der Richtlinie entwickelt wurde, zu ziehen", erklärte Hustinx.
Weitere Untersuchungen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit seien daher erforderlich, insbesondere die Prüfung von alternativen, weniger in die Privatsphäre eingreifenden Mitteln. Der EDSB fordert die Kommission auf, ernsthaft alle Optionen in diesem weiteren Prozess, einschließlich der Möglichkeit der Aufhebung der Richtlinie, möglicherweise in Kombination mit einem Vorschlag für eine Alternative in Form einer gezielteren EU-Maßnahme, zu überprüfen.
Ein weiterer Kritikpunkt lautet, dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten zu viel Spielraum lässt, um zu entscheiden, für welche Zwecke die Daten verwendet werden können, und wem und unter welchen Bedingungen Zugang zu ihnen gewährt wird.
"Obwohl die Kommission eindeutig viel Mühe in das Sammeln von Informationen aus den Mitgliedstaaten investiert hat, sind die von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten quantitativen und qualitativen Informationen nicht ausreichend, um ein positives Fazit über die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung, wie sie in der Richtlinie entwickelt wurde, zu ziehen", erklärte Hustinx.
Weitere Untersuchungen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit seien daher erforderlich, insbesondere die Prüfung von alternativen, weniger in die Privatsphäre eingreifenden Mitteln. Der EDSB fordert die Kommission auf, ernsthaft alle Optionen in diesem weiteren Prozess, einschließlich der Möglichkeit der Aufhebung der Richtlinie, möglicherweise in Kombination mit einem Vorschlag für eine Alternative in Form einer gezielteren EU-Maßnahme, zu überprüfen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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