Vorratsdatenspeicherung: Neues Gesetz und Kritik

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Entwurf für ein neues Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fertiggestellt. Dieses sieht eine Speicherung von Verbindungsdaten über sieben Tage, ergänzt durch das so genannte Quick-Freeze-Verfahren vor. Dies bedeutet, dass der ehemals sechs Monate andauernde Speicherzeitraum auf eine Woche verkürzt wird. Bei Verdachtsfällen für eine Straftat sollen für den jeweiligen Verdächtigen die Begrenzung aufgehoben und längerfristig Informationen gesammelt werden. Damit stellt der Entwurf einen Kompromiss zwischen verschiedenen, bisher diskutierten Standpunkten dar.

Wie die Ministerin betonte, soll so vermieden werden, dass Unmengen an Daten über das Kommunikationsverhalten von allen Bundesbürgern gesammelt werden. Aber auch den Strafverfolgungsbehörden, die immer wieder auf die Speicherung gepocht haben, will man mit dem neuen Gesetz entgegenkommen.

Bereits kurz nach dem Bekanntwerden des Entwurfs meldeten sich die Kritiker wieder zu Wort, die eine Vorratsdatenspeicherung generell ablehnen. Mit einem offenen Brief richten sich namhafte Vertreter aus dem Kreis der Netzaktivisten, Anwälte, Verteter von Journalistenverbänden, Richter, und Wissenschaftler an die Mitglieder der FDP-Fraktion des Bundestages.

Diese werden dazu aufgefordert, die bisherige Linie der Partei beizubehalten und jede anlasslose Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten strikt abzulehnen. "Einen "Kompromiss" mit der Union zulasten der Gesamtheit der Internetnutzer Deutschlands auszuhandeln, ist weder sachlich sinnvoll noch politisch klug", hieß es in dem 16 Seiten starken Papier. Bundestag, Reichstagsgebäude, Bundesadler Bundestag, Reichstagsgebäude, Bundesadler Deutscher Bundestag
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