UK bleibt ohne Zugang zu Schengen-Datenbank

Datenschutz Der Europäische Gerichtshof hat es der britischen Regierung untersagt, seinen Sicherheitsbehörden Zugang zu den biometrischen Informationen der europäischen Visa-Datenbank zu gewähren. In dieser sind persönliche Daten, Fingerabdrücke und Fotos von allen Ausländern enthalten, die ein Visum zur Einreise in den Schengen-Raum beantragt haben. Der Zugang ist bisher durch entsprechende EU-Richtlinien allerdings ausschließlich auf die Mitglieder des Schengen-Abkommens, mit dem die Grenzen in Europa weitgehend abgeschafft wurden, beschränkt.

Großbritannien ist kein Unterzeichner des Vertrages. Deshalb versuchte die britische Regierung vor den Europäischen Gerichtshof eine Änderung der Richtlinien durchzusetzen. Die Datenbank sollte ihrer Ansicht nach für alle EU-Mitgliedsstaaten zugänglich sein.

Das sollte es ermöglichen, dass auch der Geheimdienst MI5, die Abteilung Organisierte Kriminalität der britischen Polizei und der Grenzschutz Zugang zu den Daten erhalten, um illegale Einwanderung, Verbrechen und Terrorismus in Zusammenarbeit mit anderen europäischen Staaten besser bekämpfen zu können.

Die Richter in Luxembourg wiesen dieses Ansinnen aber nun zurück. Wenn Großbritannien sich weigert, dem Schengen-Gebiet beizutreten, soll es auch keinen Zugang zu dessen Visa-Informationen erhalten. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.
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