Fehlender Kündigungsbutton:
Nun auch Telekom-Tochter in der Kritik

Wer seinen Mobilfunkvertrag online beenden möchte, stößt oft auf unerwartete Hürden. Ein großer deutscher Netzanbieter nutzt offenbar bedenkliche Methoden, um Kunden vom Wechsel abzuhalten. Nun drohen rechtliche Konsequenzen.
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    Warnung vor Kündigungs-Folgen

    Kunden des Telekom-Discounters fraenk stoßen bei der Online-Kündigung ihres Vertrags auf Hürden. Auf der Homepage fehlt der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton, stattdessen verweist der Anbieter auf seine App. Die Verbraucherzentrale NRW hat die Telekom-Tochter-Marke deshalb abgemahnt, wie das Online-Magazin Teltarif berichtet.

    Seit dem 1. Juli 2022 muss auf der Webseite eines Unternehmens, das Online-Dienstleistungen anbietet, ein Kündigungsbutton direkt und ohne Login erreichbar sein. Nach Angaben der Verbraucherschützer fehlt ein solcher Button bei fraenk auf der Webseite. Ein früherer Hinweis auf der Homepage verwies demnach gesetzwidrig nur auf die App mit Login.


    Streit um App-Lösung

    fraenk hält dagegen, die Webseite sei nur eine Informationsplattform. Verträge würden ausschließlich in der App abgeschlossen und verwaltet, dort seien Kündigungsbutton und Widerrufsbutton gesetzeskonform umgesetzt. Auch Kündigungen per E-Mail würden berücksichtigt und schnellstmöglich bearbeitet, hieß es.

    Die Verbraucherzentrale sieht das anders. Aus ihrer Sicht genügt der bloße Verweis auf die App nicht. Sie verweist darauf, dass ein Kündigungsweg barrierefrei und ohne zwingenden Login zugänglich sein müsse. Zudem prüft die Verbraucherzentrale nach eigenen Angaben, ob Unternehmen seit dem 19. Juni auch den neuen Widerrufsbutton korrekt bereitstellen.

    Rechtlicher Hintergrund

    Nach Angaben von fraenk liege die Reaktionszeit auf Kündigungen in der Regel bei wenigen Minuten und damit deutlich unter der gesetzlichen Frist von 24 Stunden. Der Anbieter betont außerdem, bewusst auf Rückgewinnungsmaßnahmen zu verzichten. Kundinnen und Kunden sollten frei entscheiden können, ob sie bleiben oder gehen möchten.

    Die Verbraucherzentrale NRW hatte den Fall nach eigenen Angaben bereits im Juni geprüft und die Abmahnung inzwischen zugestellt. Wie fraenk mit Kündigungen per E-Mail im Detail verfährt, war der Verbraucherschützerin zunächst nicht bekannt.

    Habt ihr ähnliche Erfahrungen bei der Kündigung von Mobilfunkverträgen gemacht? Teilt eure Meinungen und Erlebnisse gerne mit uns in den Kommentaren!

    Warum wurde die Telekom abgemahnt?
    Die Verbraucherzentralen haben die Telekom Tochtermarke fraenk abgemahnt.

    Bei fraenk wird kritisiert, dass der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton auf der Homepage fehlt. Laut Verbraucherschützern verstoßen diese Praktiken gegen den Digital Services Act und das BGB.
    Fehlt bei fraenk der Kündigungsbutton?
    Auf der regulären Website von fraenk suchen Sie diesen Button vergeblich. Der Anbieter argumentiert, dass die Homepage nur der Information diene und Verträge ausschließlich in der App geschlossen werden.

    Daher sei der Button laut fraenk nur in der App nötig. Verbraucherschützer sehen das anders: Ein Kündigungsweg müsse barrierefrei und ohne vorherigen Login zugänglich sein, was die App-Lösung verhindert.
    Sind reine App-Kündigungen zulässig?
    Das ist rechtlich derzeit eine Grauzone, die wohl bald vor Gericht geklärt wird. Das Gesetz spricht explizit von Webseiten. Anbieter wie fraenk nutzen dies, um den Button auf der Homepage zu sparen.

    Die Verbraucherzentrale NRW fordert jedoch eine weite Auslegung. Es heißt, dass native Apps nicht zu einer rechtsfreien Zone werden dürfen, in der Kunden durch Login-Schranken gegängelt werden.
    Wie kündigen bei defektem Smartphone?
    Genau hier zeigt sich die Schwäche des App-Only-Modells. Ist das Diensthandy defekt, das OS veraltet oder der Account gesperrt, wird die Kündigung über die App zur technischen Sackgasse für den Nutzer.

    In solchen Fällen bleibt Ihnen der klassische Weg. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Sie können diese jederzeit per E-Mail oder Post an den Anbieter senden, um Fristen zu wahren.
    Was gilt für den neuen Widerrufsbutton?
    Seit dem 19. Juni 2026 ist neben dem Kündigungs- auch ein Widerrufsbutton für Online-Dienste gesetzlich verpflichtend. Auch diesen sucht man auf der Website von fraenk aktuell vergebens.

    Die Verbraucherzentralen haben angekündigt, die Umsetzung dieses neuen Buttons streng zu prüfen. Fehlt er auf den Webseiten der Anbieter, drohen auch hier zeitnah Abmahnungen und rechtliche Schritte.
    Zusammenfassung
    • Der Telekom-Discounter fraenk wurde wegen fehlender Kündigungsbuttons gerügt
    • Die Verbraucherzentrale NRW mahnte die Marke für ihre Kündigungshürden ab
    • Gesetzliche Vorgaben fordern Kündigungsmöglichkeiten ohne einen festen Login
    • Fraenk verweist auf die App-Lösung und lehnt eine Web-Implementierung ab
    • Die Verbraucherschützer fordern eine barrierefreie Kündigung über die Webseite
    • Zusätzlich wird die Umsetzung des seit Juni verpflichtenden Widerrufs geprüft

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