Israel: Anonymität im Internet wird zum Grundrecht
In einem Rechtsstreit fühlte sich ein Heilpraktiker von Nutzern diffamiert, die Kommentare unter einem Artikel über ihn hinterließen. Diese bezeichneten ihn als Scharlatan und Dieb. Er versuchte die Anwender deshalb juristisch zu belangen. Der Webhoster, auf dessen Servern sich die Webseite befindet, weigerte sich aber, die Kundendaten an die Polizei herauszugeben.
Der Oberste Gerichtshof gab dem Provider mit seinem Urteil Recht. Es gebe derzeit keine gesetzliche Grundlage für die Behörden, entsprechende Informationen in einem zivilrechtlichen Verfahren anzufordern. Auch wenn ein Blogger sich bösartig über andere äußert, könne seine Anonymität somit nicht aufgehoben werden.
Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, einen rechtlichen Rahmen zu entwickeln, der die Anforderung entsprechender Informationen durch die Strafverfolger regelt. Bis dieser fertiggestellt ist, dürfen die Ermittler nicht auf die Daten zugreifen, hieß es.
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Christian Kahle
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