Bundesrat soll Datenzugriff für US-Behörden stoppen
Am Freitag soll der Bundesrat über den Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben beraten. "Ich bitte Sie, diesem Abkommen Ihre Zustimmung zu verweigern, weil es unsere Grundrechte verletzt", so Breyer in einem offenen Brief.
Die Regelung verstoße in zahlreichen Punkten gegen deutsches Recht. So gelte das Verhältnismäßigkeitsgebot nicht mehr, wenn die Abfragen wie geplant nicht an einen konkreten Verdacht gekoppelt, sondern auch willkürlich bei beliebigen Personen möglich sind, beispielsweise bei der Einreise von Touristen in die USA.
Auch sei in dem Abkommen nicht klar geregelt, welche US-Behörden überhaupt Zugang zu den Daten erhalten sollen. Weiterhin wäre es nach den derzeitigen Vereinbarungen möglich, dass die Informationen für unbegrenzte Zeit in Massendatenbanken eingestellt und an andere US-Behörden weiter gestreut werden, wann immer die USA dies für richtig halten, so Breyer.
Betroffene würden außerdem nicht von der Weitergabe erfahren. Und selbst wenn, hätten sie keine Möglichkeit, die Informationen einzusehen oder die Berichtigung oder Löschung falscher oder überflüssiger Daten durchzusetzen. Nicht einmal unabhängige Datenschutzbeauftragte, auf die man sich stützen könnte, existieren in den USA, hieß es.
Eine Zustimmung des Bundesrates zu dem Abkommen würde nach Ansicht Breyers die Grundrechte der Bundesbürger massiv aushöhlen. Immerhin sei die USA "auf dem Gebiet des Grundrechtsschutzes ein Entwicklungsland", erklärte er unter Berufung auf Stellungnahmen von US-Datenschützern.
"Es kommt hinzu, dass unsere EU-Partner äußerst irritiert darüber sind, dass Deutschland im Alleingang den europäischen Vertrag von Prüm auf die USA ausweiten will, obwohl in den USA die Mindestgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht gelten", führte Breyer weiter aus.
Die Regelung verstoße in zahlreichen Punkten gegen deutsches Recht. So gelte das Verhältnismäßigkeitsgebot nicht mehr, wenn die Abfragen wie geplant nicht an einen konkreten Verdacht gekoppelt, sondern auch willkürlich bei beliebigen Personen möglich sind, beispielsweise bei der Einreise von Touristen in die USA.
Auch sei in dem Abkommen nicht klar geregelt, welche US-Behörden überhaupt Zugang zu den Daten erhalten sollen. Weiterhin wäre es nach den derzeitigen Vereinbarungen möglich, dass die Informationen für unbegrenzte Zeit in Massendatenbanken eingestellt und an andere US-Behörden weiter gestreut werden, wann immer die USA dies für richtig halten, so Breyer.
Betroffene würden außerdem nicht von der Weitergabe erfahren. Und selbst wenn, hätten sie keine Möglichkeit, die Informationen einzusehen oder die Berichtigung oder Löschung falscher oder überflüssiger Daten durchzusetzen. Nicht einmal unabhängige Datenschutzbeauftragte, auf die man sich stützen könnte, existieren in den USA, hieß es.
Eine Zustimmung des Bundesrates zu dem Abkommen würde nach Ansicht Breyers die Grundrechte der Bundesbürger massiv aushöhlen. Immerhin sei die USA "auf dem Gebiet des Grundrechtsschutzes ein Entwicklungsland", erklärte er unter Berufung auf Stellungnahmen von US-Datenschützern.
"Es kommt hinzu, dass unsere EU-Partner äußerst irritiert darüber sind, dass Deutschland im Alleingang den europäischen Vertrag von Prüm auf die USA ausweiten will, obwohl in den USA die Mindestgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht gelten", führte Breyer weiter aus.
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