Bundesrat stimmt Vorratsdatenspeicherung zu

Der Bundesrat hat heute dem Gesetzesentwurf zur "Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" zugestimmt. Allerdings sollen die erhobenen Daten nicht zivilrechtlich genutzt werden. Ab dem 1. Januar 2008 müssen die deutschen Telekom-Anbieter nun die Internet- und Telefonverbindungsdaten für den Zeitraum von einem halben Jahr speichern. Dabei werden sowohl die Rufnummer, als auch Uhrzeit, Datum der Verbindung und bei Mobiltelefonen auch der Standort gespeichert.

Zwar soll nach dem Gesetz die Überwachung nur auf schwere Straftaten beschränkt werden, doch auch Geheimnisträger wie Ärzte, Anwälte und Journalisten dürfen abgehört werden, wenn dies nötig ist. Ein besserer Schutz für diese Berufsgruppen wurde zwar vom Land Berlin gefordert, fand aber keinen Zuspruch.

Das nun beschlossene Gesetz beruht auf einer EU-Richtline, die die EU-Staaten nach den Terroranschlägen von Madrid im Jahr 2004 beschlossen hatten. Das Thema ist jedoch noch nicht ganz vom Tisch. Während Irland vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt hat, bereiten auch in Deutschland zahlreiche Personen eine Massenklage vor.
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