Bundesrat stimmt Vorratsdatenspeicherung zu
Zwar soll nach dem Gesetz die Überwachung nur auf schwere Straftaten beschränkt werden, doch auch Geheimnisträger wie Ärzte, Anwälte und Journalisten dürfen abgehört werden, wenn dies nötig ist. Ein besserer Schutz für diese Berufsgruppen wurde zwar vom Land Berlin gefordert, fand aber keinen Zuspruch.
Das nun beschlossene Gesetz beruht auf einer EU-Richtline, die die EU-Staaten nach den Terroranschlägen von Madrid im Jahr 2004 beschlossen hatten. Das Thema ist jedoch noch nicht ganz vom Tisch. Während Irland vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt hat, bereiten auch in Deutschland zahlreiche Personen eine Massenklage vor.
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