Gericht: Tele2-Werbung mit Freiminuten irreführend
Nach Überzeugung des Gerichts ist die Werbung irreführend, weil das Unternehmen keine "echten Freiminuten" gewähre, sondern lediglich eine Gutschrift von 4,18 Euro. So wäre bei dem angebotenen Mobilfunktarif das Startgeschenk bei Anrufen in Mobilfunknetze bereits nach 21 Minuten verbraucht gewesen.
Die Deutsche Telekom hatte gegen die Tele2-Werbung geklagt. Nur in einer Fußnote der Anzeige war darauf hingewiesen worden, dass die Freiminutenangabe sich auf Ferngespräche im Festnetz beziehe - das sei zu wenig Aufklärung, so die Klägerin.
Das Landgericht Düsseldorf hatte das bereits in erster Instanz am 8. Februar zur Unterlassung einer derartigen Werbung verurteilt. Die Berufung der Beklagten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf blieb ohne Erfolg. Der 20. Zivilsenat hat sich der Auffassung des Landgerichts angeschlossen und einen Unterlassungsanspruch des klagenden Konkurrenten bejaht.
Die Werbung erwecke den unzutreffenden Eindruck, dass der Kunde einschränkungslos 180 Minuten in alle Netze telefonieren könne, ohne dass Telefonkosten anfielen. Tatsächlich könnten die Kunden jedoch bei Auslands- oder Mobilfunkgesprächen nur wesentlich kürzer telefonieren.
Im Kern werde daher mit einer Gutschrift von 4,18 Euro und nicht mit Freiminuten geworben. Auch der Hinweis in der Fußnote ändere hieran nichts, weil schon die blickfangmäßige Werbung objektiv unrichtig gewesen sei. Außerdem verwirre die Fußnote mit der weiteren Formulierung "Die Freiminutengutschrift kann auch zu anderen Zeiten und Zielen genutzt werden" und verstärke sogar noch die Irreführung, so das Gericht. Eine erneute Berufung wurde nicht zugelassen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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