Gericht untersagt 1&1-Werbung für Sicherheitspaket

Recht, Politik & EU Angebote dürfen nicht als Gratisleistung angepriesen werden, wenn sie nach einiger Zeit in kostenpflichtige Abonnements übergehen. Das entschied das Landgericht Koblenz in einem Verfahren gegen das Internet-Unternehmen 1&1. Den Prozess hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) angestrengt. Im konkreten Fall bot 1&1 Neukunden ein kostenloses Sicherheitspaket mit Antivirus-Programm und Firewall an. Lediglich aus einem kleinen Hinweis ging hervor, dass es sich bei dem vermeintlichen Gratis-Angebot um einen Abonnement-Vertrag handelt, der sich automatisch verlängert, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Monaten kündigt.

Nach Ablauf der Freimonate kostete das Sicherheitspaket 4,99 Euro im Monat. Der VZBV vertrat die Auffassung, dass der Anbieter dem Kunden hier keine Vergünstigung gewährt. Vielmehr biete er ihm eine Art Probeabonnement an. Dieser Auffassung hat sich das Landgericht Koblenz angeschlossen.

Ein ähnliches Vorgehen hatte das Gericht bereits in früheren Verfahren gegen Web.de untersagt, das wie 1&1 zu United Internet gehört. In beiden Fällen bewerteten die Richter das Angebot als irreführend. Es sei recht einfach, die Kosten so darzustellen, dass eine unbedachte Bestellung ausgeschlossen ist, hieß es in der Urteilsbegründung.
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
United Internet Aktienkurs in Euro
Interessante Artikel & Testberichte
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!