200.000 Euro Strafe für Tele2 wegen Werbeanrufen
Tele2 hatte nach Auffassung des Gerichts gegen eine Unterlassungsverfügung verstoßen, die davor ausgesprochen wurde und dem Unternehmen Werbeanrufe untersagt hatte. Die Firma habe es nicht für erforderlich gehalten, seine Werbemaßnahmen so zu ändern, dass wettbewerbsrechtliche Verstöße die Ausnahme darstellen.
Tele2 war bereits im April von Landgericht Düsseldorf dazu gezwungen worden, unaufgeforderte Anrufe zum Zweck der Neukundenwerbung zu unterlassen. Dennoch erhielt die Wettbewerbszentrale weiterhin Beschwerden von Verbrauchern, bei denen es um Werbeanrufe des Unternehmens ging.
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