BKA-Chef: Wenige Online-Durchsuchungen in 2009
"Wir werden sie anwenden in Fällen schwerwiegender terroristischer Gefahrenlagen, wenn die Möglichkeiten unterhalb der Online-Durchsuchung ausgeschöpft sind", so der Chef des Bundeskriminalamtes. Insgesamt geht Ziercke von drei bis vier heimlichen Online-Durchsuchungen in 2009 aus.
Passend zum Start des Gesetzes habe man mittlerweile die dafür nötige Software fertiggestellt, heißt es. Diese müsse dann lediglich an den jeweiligen Fall angepasst werden. Trotz der Änderungen am BKA-Gesetz, die nach dem Scheitern im Bundesrat vorgenommen wurden, ist Ziercke damit zufrieden. "Durch das Gesetz werden wichtige Lücken bei der Terrorbekämpfung geschlossen", erklärte er.
Die heimlichen Online-Durchsuchungen haben jedoch auch zahlreiche Gegner aus Politik und Wirtschaft auf den Plan gerufen. Sowohl die FDP, als auch die Grünen haben angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Ob das Bundesverfassungsgericht das Gesetz letztlich doch noch kippen wird, bleibt abzuwarten.
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