BKA-Gesetz: Schaar rechnet mit Scheitern vor Gericht

Datenschutz Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, dass er mit einem Scheitern des umstrittenen BKA-Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht rechnet. Das Gesetz, welches die viel kritisierte Online-Durchsuchung mit sich bringt, wurde am 19. Dezember mit denkbar knapper Mehrheit von nur einer Stimme im Bundesrat abgesegnet. Bereits wenige Minuten nach dem das Gesetz verabschiedet wurde, erklärten einige Abgeordnete, dagegen Klagen zu wollen.

Sieht man sich die bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an, kann man damit rechnen, "dass von dort auch nochmal eine Eingrenzung kommt", so Schaar. Auch wenn bei dem Gesetz mittlerweile nachgebessert wurde, seien einige Punkte noch immer etwas unklar.

Probleme gibt es laut Schaar vor allem bei den Fragen, wann aufgezeichnet werden darf und "wann Daten auf einen Datenträger gebracht werden, der beim BKA ist". Wann genau sich das Bundesverfassungsgericht mit dem BKA-Gesetz auseinandersetzen wird, ist noch nicht bekannt.
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