SPD und CDU: Einigung bei Online-Durchsuchungen

Demnach steht einem Inkrafttreten im Januar 2009, wie es ursprünglich geplant war, nichts mehr entgegen. Streitpunkt war zuvor die so genannte Eilfallregelung, die eine Online-Durchsuchung von Computern in Ausnahmefällen auch ohne die Zustimmung eines Richters möglich machen sollte.
Dieser Passus wurde nun gekippt. Wie die Quelle der Zeitung ausführte, einigte man sich darauf, dass "eine Online-Durchsuchung auch in Eilfällen durch einen Richter angeordnet werden muss".
Weiterhin werde der Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre "unter die Sachleitung des anordnenden Gerichts" gestellt. Das heißt, dass ein Richter entscheidet, welche Daten von den Ermittlern ausgewertet werden dürfen. Private E-Mails, die nichts mit dem Ermittlungsgegenstand zu tun haben, sollen so beispielsweise vor den Augen der Polizei verborgen bleiben.
Die erste Auswertung der Daten, auf deren Grundlage der Richter die Entscheidung über ihre Verwertbarkeit trifft, wird von einem Team vollzogen, das aus zwei BKA-Mitarbeitern und einem Datenschutzbeauftragten besteht.
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