Sachsen lässt Online-Durchsuchung scheitern
Der Grund dafür ist das Votum der sächsischen SPD auf dem Landesparteitag, der am gestrigen Sonntag stattfand. Demnach votierten die Delegierten gegen eine Verabschiedung des Gesetzes. Bei der anstehenden Abstimmung des Bundesrates muss die Regierung Sachsens sich der Stimme enthalten. Die erforderliche Mehrheit für das Gesetz wäre dadurch nicht mehr gegeben.
Bereits im Vorfeld erklärten die Länder, in denen die FDP, die Linken oder die Grünen an der Macht sind, dass sie sich bei der Abstimmung im Bundesrat enthalten werden. Den Verfechtern des neuen BKA-Gesetzes fehlt somit eine Stimme für die erforderliche Mehrheit. Somit kann das Gesetz dem Bundespräsidenten nicht zur Unterschrift vorgelegt werden.
Neben der Online-Durchsuchung regelt das neue BKA-Gesetz auch den Umgang mit anderen Methoden zur Terrorabwehr. Dazu gehört die bundesweite Rasterfahndung, die vorsorgliche Telekommunikationsüberwachung inklusive VoIP-Telefonie, die Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten sowie der Einsatz von Mini-Kameras und Mikrofonen für einen großen Lausch- und Spähangriff.
Die Abstimmung im Bundesrat findet entweder Ende November oder spätestens Mitte Dezember statt.
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Michael Diestelberg
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