GEZ-Gebühr auf PCs: Erneute Schlappe vor Gericht
Allerdings äußerte der zuständige Richter erstmals Bedenken, ob sich die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt: Eine "Rundfunkgebührenpflicht für Internet-fähige PCs unabhängig von der tatsächlichen Nutzung" könnte demnach gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit verstoßen, hieß es in der Urteilsschrift.
Gegen die GEZ-Gebühr hatte die Musik- und Sportgemeinschaft Peine-Ilsede geklagt. Diese hatte ihre PCs zwar angemeldet, gleichzeitig aber eine Befreiung von der Gebührenpflicht beantragt. Dem Widersprach der Norddeutsche Rundfunk (NDR), bei dem die Sache bearbeitet wurde, allerdings.
Der Verein hatte dargelegt, dass die Rechner ausschließlich für administrative Aufgaben im Verein, wie beispielsweise die Mitgliederverwaltung, nicht aber zum Empfang von Sendeinhalten der Öffentliche-Rechtlichen genutzt würden. Dies hatte der NDR auch nicht bestritten, sondern sich ausschließlich darauf berufen, dass der Rundfunkempfang mit den Computern technisch möglich wäre.
Das Gericht berief sich in seinem Urteil dem entgegen aber auf eine von der ARD und dem ZDF selbst erstellte Studie. Demnach würden nur 3,4 Prozent der Internetnutzer tatsächlich des öfteren Online-Radiosender abrufen. Eine generelle Gebühr unabhängig von der tatsächlichen Nutzung stelle daher nach Ansicht des Gerichts eine "unzulässige Besitzabgabe" für Computer dar.
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Christian Kahle
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