Neues Urteil lehnt GEZ-Gebühren für PCs generell ab
Die Auffassung der Richter vom Verwaltungsgericht Braunschweig bezieht sich nicht, wie in anderen Verfahren, auf die Besonderheiten der Nutzung des fraglichen Rechners - auch wenn die klagende Dolmetscherin lediglich die Erhebung der Gebühr auf ihren Zweit-PC in ihrem Büro abwenden wollte.
Wie die Tageszeitung 'Welt' berichtete, hielten die Richter die Erhebung der Gebühren auf PCs generell für unzulässig. Immerhin stelle der NDR, gegen den sich die Klage richtete, im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung".
Immerhin stünden die Streams der online bereitgestellten Radioprogramme nicht unbegrenzt vielen Nutzern zur Verfügung, wie es bei einer herkömmlichen Funkausstrahlung hingegen der Fall sei. Eine generelle Gebühr für jeden, der die Angebote potenziell über das Internet nutzen kann, sei daher nicht gerechtfertigt.
Der NDR kann nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen. Schließen sich die Richter dort aber der Auffassung der vorhergehenden Instanz an, hätte dies wohl weitreichende Auswirkungen auf die Erhebung von Rundfunkgebühren auf PCs generell.
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Gemini Notebook (ehemals NotebookLM)
d-hubs - Gestern 19:19 Uhr -
NAS-Neuigkeiten:
d-hubs - Gestern 09:44 Uhr -
Österreichs Bundesheer setzt Zeichen:
d-hubs - Vorgestern 11:20 Uhr -
Linux in Nordamerika: 10 %
d-hubs - 11.08. 09:51 Uhr -
Bits & Pretzels Startup-Event vom 28. Sep - 30. Sep, 2026 in Münch
d-hubs - 10.08. 17:40 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen