Filesharing: Justiz gegen illegale Nutzung machtlos

Filesharing Die Justiz sieht kaum Möglichkeiten, effektiv gegen Urheberrechtsverletzungen über Filesharing-Plattformen vorzugehen. Das erläuterte der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth gegenüber der 'WirtschaftsWoche'. "Wir müssen einer Person nachweisen, dass sie der Täter war. Und das können wir nicht", sagte er. Vor allem in Haushalten, in denen mehrere Familienmitglieder leben, stehe man vor Problemen. Immerhin kann nur derjenige für eine Tat bestraft werden, der diese auch beging, nicht etwa behelfsweise der Besitzer des PCs.

"Solange niemand in der Familie ein Geständnis ablegt, sind wir in der Regel machtlos", so Steinforth. Hinzu komme der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Geht es ausschließlich um Urheberrechtsverletzungen im privaten Interesse seien so ausufernden Ermittlungen gerechtfertigt, wie sie für die Ermittlung des wirklichen Täters nötig wären.

Dazu gehören beispielsweise Hausdurchsuchungen oder die monatelange Beschlagnahmung von Rechnern für computerforensische Analysen. Wie Steinforth ausführte, habe jemand, der beispielsweise weniger als 3.000 Musiktitel in seinem Filesharing-Ordner vorhält daher zumindest strafrechtlich in der Regel nichts zu befürchten.

Die Musikindustrie will sich mit diesem Umstand, der schlicht der Rechtslage geschuldet ist, allerdings nicht so recht abfinden. "Es gab sogar eine Strafanzeige gegen Bedienstete einer Staatsanwaltschaft in meinem Bezirk. Sie wurden der Strafvereitelung und Rechtsbeugung bezichtigt - weil sie nichts getan haben. Wir haben die Vorwürfe als völlig haltlos zurückgewiesen", sagt Steinforth.
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