Provider: "Können Filesharing nicht unterbinden"
Man habe sich bemüht, die Vorgabe umzusetzen. Das sei aber in der Praxis unmöglich, teilte der Provider dem Gericht mit. Weder durch das Bremsen der Bandbreite auf Ports, die für gewöhnlich von Filesharing-Programmen genutzt werden, noch der Einsatz von Filtern habe einen spürbaren Erfolg gebracht.
Bereits während des Prozesses, der von SABAM, einer Organisation zum Schutz von Urheberrechten angestrengt wurde, hatten Experten die Undurchführbarkeit eines solchen Unterfangens betont. Davon ließ sich das Gericht damals aber nicht beirren. Sechs Monate wurden Scarlet.
Die Anwälte des Providers hatten außerdem angemerkt, dass man bereits beim Versuch, die Vorgabe umzusetzen, gegen geltendes Recht verstoßen müsse. Immerhin untersage das Gesetz nicht nur die Verletzung von Urheberrechten, sondern auch die Analyse des Datenverkehrs von Nutzern durch den Infrastruktur-Betreiber. Lediglich Strafverfolgungsbehörden dürfen demnach mit einer gerichtlichen Anordnung Einblick in den Traffic nehmen.
Laut dem letzten Urteil drohen dem Provider pro Tag Geldbußen von 2.500 Euro, wenn die Sanktionen nicht umgesetzt werden. Dagegen wollen die Anwälte nun gestützt auf Gutachten vorgehen. Mit einer endgültigen Entscheidung ist allerdings erst 2010 zu rechnen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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