Likes in sozialen Medien gelten als Piraterie-Beweis, so Richterin

Ein US-Gericht hat ein womöglich folgenschweres Urteil getroffen: Social-Media-Likes können als Beweismittel in Copyright-Prozessen dienen. Der Fall zeigt, wie scheinbar harm­lose Interaktionen in so­zia­len Medien juristische Folgen haben können.
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Vorsicht bei Social-Media-Aktivitäten

Was viele Nutzer als harmlosen Klick wahrnehmen, könnte bald rechtliche Folgen haben. Denn ein US-Bezirksgericht in Florida hat geurteilt, dass Likes in sozialen Medien als Beweismittel in Urheberrechtsprozessen herangezogen werden können. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf das Nutzerverhalten in sozialen Netzwerken haben.

Der konkrete Fall dreht sich um einen Nutzer aus Florida, der beschuldigt wird, urheberrechtlich geschützte Inhalte über BitTorrent verbreitet zu haben. Zu den mutmaßlich geteilten Dateien gehörten unter anderem Star Wars- und Minions-Filme sowie Episoden der Serie Grey's Anatomy.

Wie TorrentFreak berichtet, entdeckte die Erkennungssoftware "VXN Scan" mehr als 5.595 verdächtige Downloads von der IP-Adresse des Beschuldigten. Die Besonderheit des Falls: Die Kläger nutzten die öffentlich einsehbaren Social-Media-Profile des Beklagten, die seine Vorliebe für genau jene Inhalte zeigten, die auch heruntergeladen wurden. Diese digitalen Spuren in Form von Likes und Kommentaren wurden nun als unterstützende Beweise anerkannt.


Weitreichende Folgen

Die zuständige Bundesrichterin Sheri Polster Chappell wies einen Antrag auf Klageabweisung zurück. Ihrer Einschätzung nach gehen die Likes auf Social Media über bloße Spekulation hinaus und können durchaus dabei helfen, einen Beklagten mit beobachteten Online-Aktivitäten in Verbindung zu bringen. Diese Entscheidung könnte einen Präzedenzfall schaffen, der die Beweisführung in künftigen Urheberrechtsverfahren grundlegend verändern könnte.

Hinter der Klage steht Strike 3 Holdings, ein Unternehmen für Erwachsenenunterhaltung, das sich als äußerst aktiver Kläger in US-Bundesgerichten etabliert hat. Das Unternehmen hat bereits über 15.000 Urheberrechtsklagen eingereicht und ist bekannt für seine aggressive Verfolgung mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen.

Verteidigung hält dagegen

Die Verteidigung hält dagegen und meint, dass die Beweislage dünn sei. Die Social-Media-Aktivitäten allein bewiesen nicht, dass der Beklagte persönlich die fraglichen Inhalte heruntergeladen habe. Schließlich könnten auch andere Personen wie Familienmitglieder oder Nachbarn Fans von Star Wars oder den Minions sein. Zudem sei die bloße Vorliebe für bestimmte Inhalte kein Beweis für illegale Downloads.

Diese Gerichtsentscheidung sollte Nutzer sozialer Medien dazu veranlassen, ihre Online-Aktivitäten zu überdenken. Was bisher als unbedenkliche Interaktion galt, könnte nun in rechtlichen Auseinandersetzungen gegen die eigene Person verwendet werden. Allerdings befindet sich dieser konkrete Fall in erster Instanz, zu einem Präzedenzfall ist der Weg also noch weit.

Was mein ihr? Eignet sich eine solche Beweisführung, um möglichen Piraten auf die Schliche zu kommen oder sollte ein Social-Media-Like für sich gesondert dastehen? Wir sind gespannt auf eure Meinungen!

Zusammenfassung
  • US-Gericht in Florida wertet Social-Media-Likes als Beweismittel in Prozessen
  • Nutzer in Florida angeklagt wegen Verbreitung geschützter Filme via BitTorrent
  • Über 5.595 verdächtige Downloads wurden von der IP-Adresse des Beklagten erfasst
  • Vorlieben in sozialen Medien untermauerten Verdacht auf urheberrechtliche Verstöße
  • Richterin Sheri Polster Chappell bestätigte Relevanz von Social-Media-Aktivitäten
  • Kläger Strike 3 Holdings reichte bereits über 15.000 Urheberrechtsklagen ein
  • Verteidigung argumentiert mit dünner Beweislage und möglichem Zugriff Dritter

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