Elektronische Patientenakte:
Krankenkassen verschweigen Risiken

Ab 2025 soll die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Ver­si­cher­ten kommen. Eine Analyse zeigt jedoch: Die Krankenkassen in­for­mie­ren ihre Mitglieder nur unzureichend über Nutzen und Risiken. Verbraucherschützer fordern nun Nachbesserungen bei der Aufklärung.
Forschung, Wissenschaft, Computer, Stockfotos, Science, Wissenschaftler, scientist, Cyber, Arzt, Doktor

Mangelhafte Aufklärung zur digitalen Gesundheitsakte

Ab Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten - es sei denn, sie widersprechen aktiv. Doch die dafür notwendige Aufklärung durch die Krankenkassen lässt offenbar zu wünschen übrig. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse vom Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv).

Der vzbv untersuchte die Informationsschreiben von 14 gesetzlichen Krankenkassen zur Einführung der ePA. Dabei zeigte sich, dass die Kassen ihrer gesetzlichen Informationspflicht nur unzureichend nachkommen.

Die elektronische Patientenakte bietet eine große Chance, die gesundheitliche Versorgung zu verbessern. Sie speichert und verarbeitet aber hochsensible Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten. Deshalb müssen die Krankenkassen ihre Versicherten umfassend und neutral zur ePA aufklären.
Thomas Moormann, Gesundheitsexperte beim vzbv

Einseitige Darstellung der Vorteile

Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass die Schreiben vor allem die Vorteile der ePA hervorheben, während mögliche Risiken und Einschränkungen kaum thematisiert werden. Insbesondere Datenschutzaspekte, die bei der Digitalisierung von Ge­sund­heits­da­ten eine wichtige Rolle spielen, finden laut vzbv zu wenig Beachtung.

Zudem erwecken manche Kassen den Eindruck, dass von Beginn an alle angekündigten Funktionen verfügbar sein werden. "Die Krankenkassen wecken hier zum Teil falsche Erwartungen", kritisiert Moormann. So wird etwa der elektronische Impfpass als Feature genannt, obwohl dessen Einführung noch unklar ist. Nur eine der untersuchten Kassen weist darauf hin, dass die ePA anfangs leer sein wird und Daten erst nach und nach eingepflegt werden müssen.

Hürden beim Widerspruch

Auch die Informationen zu den Widerspruchsmöglichkeiten gegen die ePA-Einrichtung sind laut vzbv oft unvollständig. Einige Kassen verweisen ausschließlich auf Online-Formulare, während andere nur den Postweg akzeptieren. Die Option eines telefonischen Widerspruchs wird in keinem der analysierten Schreiben erwähnt. "Die Krankenkassen dürfen den Versicherten nicht vorschreiben, wie der Widerspruch gegen die ePA zu erfolgen hat. Das setzt unangemessene Hürden", so Moormann.

Problematisch sieht der vzbv auch, dass viele Kassen für weiterführende Informationen nur auf ihre Websites verweisen. Dadurch werden Versicherte ohne Internetzugang von wichtigen Details ausgeschlossen. Das widerspricht der Vorgabe, alle Versicherten barrierefrei zu informieren.

Kontroverse Einschätzungen

Die Kritik des vzbv stößt nicht überall auf Zustimmung. Der SPD-Gesundheitsexperte Matthias Mieves sieht die Lage differenziert. Er verweist auf die umfangreiche Medienberichterstattung zur ePA und gibt gegenüber der Apotheken Umschau zu verstehen: "Eine informierte Entscheidung ist also möglich". Dennoch räumt er ein, dass bei den Widerspruchsmöglichkeiten Verbesserungsbedarf besteht.

Deutlicher fällt das Urteil von Prof. Jürgen Windeler aus. Der ehemalige Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen kritisiert im Observer Gesundheit die Art der Informationsvermittlung: "Die Inhalte der Liste sowie die Art und Weise, wie Informationen zur ePA präsentiert werden und wie mit der gesetzlichen Informationsverpflichtung umgegangen wird, sind geeignet, einen Wunsch nach Widerspruch gar nicht erst aufkommen zu lassen bzw. ihn im Keim zu ersticken."

Wie steht ihr zur elektronischen Patientenakte? Fühlt ihr euch ausreichend informiert oder seht ihr Nachbesserungsbedarf? Teilt eure Gedanken und Erfahrungen in den Kommentaren.

Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Wann startet die ePA für alle?
Die ePA wird ab 15. Januar 2025 zunächst in Testregionen wie Hamburg, Franken und Teilen von NRW eingeführt. Nach erfolgreicher Testphase folgt ab 15. Februar 2025 der bundesweite Rollout.

Jeder gesetzlich Versicherte erhält automatisch eine ePA, sofern er nicht aktiv widerspricht. Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten vorab über die Einführung.
Wie kann ich die ePA nutzen?
Für den vollen Funktionsumfang benötigen Sie die ePA-App Ihrer Krankenkasse. Damit können Sie Dokumente einsehen, hochladen und verwalten.

Auch ohne App können Ärzte die ePA befüllen. Alternativ können Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen oder die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse für grundlegende Verwaltungsaufgaben nutzen.
Welche Daten kommen in die ePA?
Ärzte müssen Befundberichte, Arztbriefe, Entlassbriefe und Medikationsdaten in die ePA einstellen. Die Medikationsliste wird automatisch durch E-Rezepte aktualisiert.

Sie können auch selbst Dokumente wie Impfpass oder Befunde hochladen. Krankenkassen stellen zudem Abrechnungsdaten ein.
Wer hat Zugriff auf meine Daten?
Durch Stecken der Gesundheitskarte erhalten Ärzte 90 Tage Zugriff. Sie können Zugriffe zeitlich und inhaltlich über die App einschränken oder komplett sperren.

Krankenkassen und Ombudsstellen haben keinen Zugriff auf Ihre medizinischen Daten. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert.
Wie kann ich widersprechen?
Sie können der ePA jederzeit widersprechen - sowohl vor der Einrichtung als auch danach. Der Widerspruch ist über die App, bei der Krankenkasse oder deren Ombudsstelle möglich.

Bei sensiblen Daten wie psychischen Erkrankungen müssen Ärzte gesondert auf das Widerspruchsrecht hinweisen.
Sind meine Daten sicher?
Ihre Gesundheitsdaten werden verschlüsselt in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Nur Sie und berechtigte Behandler können darauf zugreifen.

Die Kommunikation ist Ende-zu-Ende verschlüsselt. Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die medizinischen Inhalte.
Was passiert bei Kassenwechsel?
Bei einem Krankenkassenwechsel können Sie Ihre Daten in die ePA der neuen Kasse übertragen lassen. Die Migration wird von den Krankenkassen durchgeführt.

Ihre medizinischen Daten bleiben dabei vollständig erhalten.
Brauche ich ein Smartphone?
Ein Smartphone ist nicht zwingend erforderlich. Die ePA funktioniert auch ohne App, dann können Ärzte weiterhin Dokumente einstellen und einsehen.

Alternativ können Sie eine Vertrauensperson für die App-Nutzung bevollmächtigen oder künftig die ePA an speziellen Terminals in Apotheken einsehen.
Zusammenfassung
  • Elektronische Patientenakte ab 2025 für gesetzlich Versicherte geplant
  • Verbraucherschützer kritisieren mangelhafte Information der Krankenkassen
  • Vorteile der ePA werden betont, Risiken und Einschränkungen kaum erwähnt
  • Unvollständige Angaben zu Widerspruchsmöglichkeiten und Funktionsumfang
  • Ausschließlicher Verweis auf Websites schließt Versicherte ohne Internet aus
  • SPD-Experte sieht informierte Entscheidung trotz Kritik als möglich an
  • Fachleute bemängeln Art der Informationsvermittlung zur ePA

Siehe auch:
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Interessante Artikel & Testberichte
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!