Nervige Cookie-Banner ade? Bundesregierung plant Alternative
Seit etlichen Jahren müssen Nutzer beim ersten Besuch einer Webseite Cookie-Einstellungen vornehmen. Was zum Schutz für Verbraucher gedacht war, ist für viele einfach nur nervig. Ein neuer politischer Vorstoß könnte Cookie-Banner auf längere Sicht jetzt wieder reduzieren.
Laut § 26 des TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes) darf ein solcher Dienst "kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Erteilung der Einwilligung und an den verwalteten Daten haben" und muss "unabhängig von Unternehmen [sein], die ein solches Interesse haben können". Zudem müssen Anbieter solcher Dienste "ein Sicherheitskonzept vorlegen, [...] aus dem sich ergibt, dass der Dienst sowohl technisch als auch organisatorisch die rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit [...] erfüllt".
Sollten sich die Dienste zur Einwilligungsverwaltung wirklich durchsetzen, wäre das für viele Nutzer sicherlich eine willkommene Veränderung. Auch die EU machte in der Vergangenheit schon Vorschläge, um die lästigen Banner abzuschaffen.
Siehe auch:
Cookie-Banner nerven viele Nutzer
So gut wie alle Webseiten verwenden Cookies. Einige sind für das Funktionieren der Seiten essenziell, andere dienen dem Sammeln zusätzlicher Informationen. Damit werden dann etwa personalisierte Werbeanzeigen geschaltet. Besuchen Nutzer eine Internetseite das erste Mal, müssen sie festlegen, welche Cookies angelegt werden dürfen und welche nicht. Das nervt etliche Anwender. Zumal sich bereits gezeigt hat, dass viele Webseiten die von ihren Besuchern gemachten Cookie-Einstellungen einfach ignorieren.Neue Verordnung könnte Cookie-Banner reduzieren
Gestern hat die Bundesregierung eine Verordnung verabschiedet, die Cookie-Banner auf längere Sicht deutlich reduzieren könnte. Demnach sollen in Zukunft sogenannte "Dienste zur Einwilligungsverwaltung" eine Alternative darstellen. Bei diesen Diensten soll es Nutzern möglich sein, ihre Cookie-Einstellungen dauerhaft zu hinterlegen. Besuchte Webseiten sollen die Daten dann direkt von dort abrufen. Somit müssten die Angaben nicht mehr bei jedem Besuch einer neuen Webseite erneut vorgenommen werden.Laut § 26 des TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes) darf ein solcher Dienst "kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Erteilung der Einwilligung und an den verwalteten Daten haben" und muss "unabhängig von Unternehmen [sein], die ein solches Interesse haben können". Zudem müssen Anbieter solcher Dienste "ein Sicherheitskonzept vorlegen, [...] aus dem sich ergibt, dass der Dienst sowohl technisch als auch organisatorisch die rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit [...] erfüllt".
Vorteile für beide Seiten
Neben dem Vorteil für die Nutzer, ihre Angaben nicht ständig wiederholen zu müssen, gäbe es auch Vorteile für Webseitenbetreiber, wie Teltarif hervorhebt. Denn momentan sind diese selbst dafür verantwortlich, die Cookie-Abfrage mit einem rechtssicheren Verfahren durchzuführen. Bei Fehlern können sie haftbar gemacht werden. Übernimmt ein zertifizierter Dienst die Abfrage, können die Daten ohne Rechtsrisiko bequem und schnell von dort abgerufen werden.Kritik wegen Freiwilligkeit
Einen großen Schwachpunkt bei dem Vorhaben sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) allerdings darin, dass Webseitenbetreiber die Daten nicht akzeptieren müssen, die bei einem Dienst zur Einwilligungsverwaltung vom Nutzer hinterlegt werden. So könnten Internetseiten bei einer Ablehnung von Cookies beliebig oft nach einer erneuten Einwilligung fragen und die Nutzer so unter Druck setzen. Daher sollten die über einen solchen Dienst getroffenen Nutzerangaben verbindlich sein.Zwei Jahre Bewertungsphase
Nun gibt sich die Bundesregierung zwei Jahre Zeit, um "die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf die Errichtung nutzerfreundlicher und wettbewerbskonformer Einwilligungsverfahren" zu bewerten.Sollten sich die Dienste zur Einwilligungsverwaltung wirklich durchsetzen, wäre das für viele Nutzer sicherlich eine willkommene Veränderung. Auch die EU machte in der Vergangenheit schon Vorschläge, um die lästigen Banner abzuschaffen.
Zusammenfassung
- Nutzer müssen bei Erstbesuch von Webseiten Cookie-Einstellungen vornehmen
- Neue Verordnung könnte Cookie-Banner langfristig abschaffen
- Dienste zur Einwilligungsverwaltung sollen dauerhafte Cookie-Präferenzen ermöglichen
- Anbieter dieser Dienste dürfen keine wirtschaftlichen Eigeninteressen haben
- Vorteile für Nutzer und Webseitenbetreiber durch zertifizierte Dienste
- Verbraucherzentrale sieht Risiko: Webseiten müssen Einwilligungen nicht akzeptieren
- Bundesregierung plant zweijährige Evaluationsphase für die Maßnahmen
Siehe auch:
- Google Chrome: Der Cookie-Tod muss wohl endgültig abgesagt werden
- Cookies & Co.: US-Konzerne ignorieren EU-Gesetz gegen Design-Tricks
- Chrome: Google deaktiviert Cookies für ein Prozent der Nutzer
- Browser mit KI und Cookies: Amazon wittert neue Chance gegen Chrome
- Illegale Cookies gesetzt: Microsoft muss in Frankreich 60 Mio. Euro zahlen
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