Bundesnetzagentur will Geoblocking-Verordnung besser durchsetzen
Nach der EU-Kommission verschärft nun auch die Bundesnetzagentur den Kampf gegen Geoblocking. Verbraucher sollen Verstöße melden. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder bis zu 300.000 Euro. Die Maßnahmen betreffen Online- und stationären Handel gleichermaßen.
Im Zentrum steht dabei das Verbot von Geoblocking, einer Praxis, bei der Händler Kunden aufgrund ihres Wohnorts innerhalb der EU beim Einkauf benachteiligen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Umgang mit Paketweiterleitungsdiensten. Während Händler nicht verpflichtet sind, EU-weit zu liefern, müssen sie Bestellungen an Adressen innerhalb ihres definierten Liefergebiets akzeptieren - auch wenn es sich dabei um Adressen von Paketweiterleitungsdiensten handelt.
Bei Verstößen gegen die Geoblocking-Verordnung kann die Bundesnetzagentur gegen deutsche Unternehmen Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängen. Infografik: Die Top 10 Online-Möbel-Shops in Deutschland
Verbraucher, die auf Geoblocking-Praktiken stoßen, können diese über ein spezielles Beschwerdeformular auf der Website der Bundesnetzagentur melden. Auch während Aktionszeiträumen wie der "Black Week" gilt: Händler müssen sicherstellen, dass alle europäischen Verbraucher von Angeboten und Rabatten profitieren können und nicht aufgrund ihres Wohnorts diskriminiert werden.
Habt ihr schon Erfahrungen mit Geoblocking gemacht? Welche Hindernisse sind euch beim grenzüberschreitenden Online-Shopping begegnet? Teilt eure Erlebnisse in den Kommentaren!
Siehe auch:
EU-weiter Einkauf im Fokus der Behörden
Der freie Warenverkehr innerhalb der EU steht im Fokus der Regulierungsbehörden. Nach der Intervention der EU-Kommission gegen Apples Geoblocking-Praktiken verstärkt nun auch die deutsche Bundesnetzagentur ihre Bemühungen gegen unerlaubte Handelsbeschränkungen im europäischen Binnenmarkt.Im Zentrum steht dabei das Verbot von Geoblocking, einer Praxis, bei der Händler Kunden aufgrund ihres Wohnorts innerhalb der EU beim Einkauf benachteiligen.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht auf faire und diskriminierungsfreie Einkäufe im gesamten europäischen Markt. Nutzen Sie Ihre Rechte und melden Sie uns Geoblocking-Verstöße, gerade während Aktionen wie der 'Black Week'".
Geoblocking-Verstöße im Alltag
Die bislang bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Beschwerden zeigen ein breites Spektrum an Verstößen, die sich nicht nur auf den Online-Handel, sondern auch auf den stationären Einzelhandel erstrecken. So wurden Fälle von verweigerten Technik-Prämien, unterschiedlichen Tarifen beim Laden von Elektrofahrzeugen und Einschränkungen beim Autokauf gemeldet.Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Umgang mit Paketweiterleitungsdiensten. Während Händler nicht verpflichtet sind, EU-weit zu liefern, müssen sie Bestellungen an Adressen innerhalb ihres definierten Liefergebiets akzeptieren - auch wenn es sich dabei um Adressen von Paketweiterleitungsdiensten handelt.
Bei Verstößen gegen die Geoblocking-Verordnung kann die Bundesnetzagentur gegen deutsche Unternehmen Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängen. Infografik: Die Top 10 Online-Möbel-Shops in Deutschland
Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten
Bei ausländischen EU-Händlern arbeitet sie mit den zuständigen nationalen Behörden zusammen. In allen abgeschlossenen Verfahren haben die betroffenen Unternehmen nach Intervention der Bundesnetzagentur ihre Verstöße abgestellt.Verbraucher, die auf Geoblocking-Praktiken stoßen, können diese über ein spezielles Beschwerdeformular auf der Website der Bundesnetzagentur melden. Auch während Aktionszeiträumen wie der "Black Week" gilt: Händler müssen sicherstellen, dass alle europäischen Verbraucher von Angeboten und Rabatten profitieren können und nicht aufgrund ihres Wohnorts diskriminiert werden.
Habt ihr schon Erfahrungen mit Geoblocking gemacht? Welche Hindernisse sind euch beim grenzüberschreitenden Online-Shopping begegnet? Teilt eure Erlebnisse in den Kommentaren!
Zusammenfassung
- Bundesnetzagentur verstärkt Kampf gegen Geoblocking in der EU
- Verbraucher sollen Verstöße melden, Bußgelder bis 300.000 Euro möglich
- Beschwerden betreffen Online- und stationären Handel gleichermaßen
- Paketweiterleitungsdienste müssen von Händlern akzeptiert werden
- Diskriminierungsfreier Einkauf im EU-Binnenmarkt soll gewährleistet sein
- Spezielle Beschwerdeformulare auf der Website der Bundesnetzagentur
- Geoblocking-Verbot gilt auch während Aktionen wie der 'Black Week'
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