Cookies & Co.: US-Konzerne ignorieren EU-Gesetz gegen Design-Tricks
Die zuständigen Stellen in Brüssel dürften bald ordentlich mit Bußgeldverfahren beschäftigt sein. Denn diverse große Internet-Konzerne ignorieren bisher die Verpflichtungen, die ihnen neue EU-Gesetze auferlegen.
Bei den Dark Patterns geht es letztlich um die Psychologie hinter bestimmten Gestaltungsmerkmalen, mit denen Nutzer zu bestimmten Aktivitäten gelenkt werden sollen. Die meisten Nutzer dürften dies von den allgegenwärtigen Zustimmungsabfragen zum Einsatz von Cookies kennen: Die vom Seitenbetreiber gewünschte Zustimmung erfolgt über einen auffällig eingefärbten Button, während die Ablehnen-Schaltfläche sehr unscheinbar gestaltet ist.
Im neuen Digital Services Act (DSA), der im August in Kraft trat, werden solche Designtricks untersagt. Trotzdem sind sie auf diversen Angeboten weiterhin zu finden. "Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit Unternehmen die geltenden Gesetze missachten oder nur halbherzig umsetzen", erklärte VZBV-Chefin Ramona Pop.
Neben den Dark Patterns wurden im Zuge der VZBV-Prüfung weitere Verstöße festgestellt. So verpflichtet der DSA die Betreiber großer Online-Plattformen, direkt über einen Klick bei einer Werbeanzeige Informationen darüber bereitzustellen, aufgrund welcher Kriterien dem User genau diese Reklame gerade gezeigt wird. Dieser Verpflichtung kommt bisher kein einziger Anbieter nach. Und auch die Bereitstellung von Kontaktdaten lässt deutlich zu wünschen übrig.
Siehe auch:
Dark Patterns bleiben Standard
Dabei geht es insbesondere um den Einsatz sogenannter Dark Patterns, wie aus einer Studie des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV) hervorgeht, die laut der Nachrichtenagentur DPA heute in Berlin vorgestellt wurde. Vornehmlich große Angebote aus den USA, darunter Amazon, Booking.com, Google Shopping und YouTube, würden diese inzwischen illegalen Designtricks noch immer einsetzen.Bei den Dark Patterns geht es letztlich um die Psychologie hinter bestimmten Gestaltungsmerkmalen, mit denen Nutzer zu bestimmten Aktivitäten gelenkt werden sollen. Die meisten Nutzer dürften dies von den allgegenwärtigen Zustimmungsabfragen zum Einsatz von Cookies kennen: Die vom Seitenbetreiber gewünschte Zustimmung erfolgt über einen auffällig eingefärbten Button, während die Ablehnen-Schaltfläche sehr unscheinbar gestaltet ist.
Im neuen Digital Services Act (DSA), der im August in Kraft trat, werden solche Designtricks untersagt. Trotzdem sind sie auf diversen Angeboten weiterhin zu finden. "Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit Unternehmen die geltenden Gesetze missachten oder nur halbherzig umsetzen", erklärte VZBV-Chefin Ramona Pop.
Vorsatz ist anzunehmen
Bei kleineren Anbietern könnte man davon ausgehen, dass sie die vollständige Gesetzgebung bislang nicht durchschaut haben oder einfach noch Zeit brauchen, die Vorgaben umzusetzen. Bei großen Anbietern sieht dies allerdings anders aus: Wo ganze Rechtsabteilungen die juristischen Grundlagen jedes einzelnen Schrittes überprüfen und zahlreiche Entwickler damit beschäftigt sind, feinste Details an einem Angebot zu optimieren, muss man zwangsläufig von Vorsatz ausgehen, wenn solche Regelungen für einen Wirtschaftsraum mit hunderten Millionen von Nutzern nicht umgesetzt werden.Neben den Dark Patterns wurden im Zuge der VZBV-Prüfung weitere Verstöße festgestellt. So verpflichtet der DSA die Betreiber großer Online-Plattformen, direkt über einen Klick bei einer Werbeanzeige Informationen darüber bereitzustellen, aufgrund welcher Kriterien dem User genau diese Reklame gerade gezeigt wird. Dieser Verpflichtung kommt bisher kein einziger Anbieter nach. Und auch die Bereitstellung von Kontaktdaten lässt deutlich zu wünschen übrig.
Zusammenfassung
- EU-Gesetze werden von Internetkonzernen ignoriert
- Studie des VZBV zeigt Einsatz von Dark Patterns
- Nutzerpsychologie hinter Gestaltungsmerkmalen
- Digital Services Act verbietet solche Tricks
- VZBV-Chefin kritisiert Beharrlichkeit der Firmen
- Werbeanzeigen und Kontaktdaten ebenfalls problematisch
Siehe auch:
Thema:
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