App Store im Fokus: EU prüft Apples Verstöße gegen Wettbewerbsregeln

Die EU-Kommission hat ihre Erkenntnisse über Apples Nichteinhaltung des Gesetzes über digitale Märkte bekannt gegeben. Apple wird be­schul­digt, gegen den Digital Markets Act verstoßen zu haben. Nun wird eine neue Untersuchung eingeleitet.
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Bedingungen auf dem Prüfstand

In einer Pressemitteilung hob die Kommission hervor, wie Apple den App-Entwicklern Bedingungen auferlegt, die gegen den Digital Markets Act (DMA) verstoßen und die Entwickler daran hindern, Kunden vom App Store wegzulenken. So ist es Entwicklern etwa nicht erlaubt, Kunden über günstigere alternative Zahlungsmethoden zu informieren und sie auf bessere App- und Serviceangebote hinzuweisen.

Außerdem erlaubt Apple den Entwicklern zwar, externe Links anzubieten, aber das Unternehmen aus Cupertino hat sie Beschränkungen unterworfen, die es Drittanbietern unmöglich machen, Kunden vollständig vom App Store wegzuleiten. Weiterhin erwähnt Apple, dass es bei Dienstleistungen und Waren, die über externe Links aus der App heraus angeboten werden, innerhalb von sieben Tagen eine beträchtliche Provision erheben wird, was die Kommission als "übertrieben" bezeichnet.


Die Europäische Kommission teilte Apple seine vorläufige Entscheidung mit, dass dieser Fall nun erneut geprüft wird. Sollte sich herausstellen, dass das Unternehmen tatsächlich gegen den DMA verstoßen hat, könnte Apple mit einer Geldstrafe von bis zu 10 Prozent seines weltweiten Umsatzes belegt werden. Die Kommission fügte hinzu, dass die endgültige Entscheidung im März 2025 erwartet wird.

Apple könnte gegen weitere Regeln verstoßen haben

Abgesehen von diesen Anti-Steering-Praktiken hat die EU auch eine neue Untersuchung über die Nichteinhaltung der Vorschriften eingeleitet, die sich auf Apples Vertragsbedingungen und die Anforderungen an Drittentwickler beziehen, alternative Vertriebskanäle im App Store anzubieten. Konkret wird die Kommission untersuchen, ob Apples 'Core Technology'-Gebühr in Höhe von 0,50 Euro pro installierter App notwendig ist und mit dem DMA übereinstimmt.

Zudem wird geprüft, ob Anforderungen wie die "Mitgliedschaft mit gutem Ruf" im Rahmen des Apple Developer Program mit dem DMA vereinbar sind. Apple verlangt dies von Entwicklern, bevor sie die Bestimmungen des DMA in Anspruch nehmen können.

Ein weiterer Teil dieser neuen Untersuchung ist die Benutzererfahrung, die Apple beim Zugriff auf Drittanbieter-Stores und beim Sideloading von Apps außerhalb des App-Stores bietet, einschließlich der Informationsbildschirme und des Wortlauts. Dies wird so interpretiert, dass Apple den Installationsprozess von App Stores und Apps unkomplizierter gestalten sollte.

Im Einklang mit den ersten Erkenntnissen hat Apple eine Erklärung veröffentlicht, in der es heißt:

"In den letzten Monaten hat Apple als Reaktion auf das Feedback von Entwicklern und der Europäischen Kommission eine Reihe von Änderungen vorgenommen, um den DMA einzuhalten. Wir sind zuversichtlich, dass unser Plan mit dem Gesetz übereinstimmt und schätzen, dass mehr als 99 Prozent der Entwickler unter den neuen Geschäftsbedingungen, die wir geschaffen haben, dieselben oder weniger Gebühren an Apple zahlen würden. Alle Entwickler, die in der EU im App Store Geschäfte machen, haben die Möglichkeit, die von uns eingeführten Funktionen zu nutzen, einschließlich der Möglichkeit, App-Nutzer:innen zum Abschluss von Käufen zu einem niedrigen Preis ins Internet zu leiten. Wie immer werden wir der Europäischen Kommission zuhören und uns mit ihr austauschen."

Wie schätzt Ihr die Vorwürfe der EU-Kommission gegen Apple wegen dieser DMA-Verstöße ein? Wir sind neugierig auf Eure Meinung.
Zusammenfassung
  • EU-Kommission beschuldigt Apple, gegen Digital Markets Act verstoßen zu haben
  • App-Entwickler dürfen Kunden nicht über günstigere Zahlungsmethoden informieren
  • Apple erhebt beträchtliche Provision auf externe Links, was als übertrieben gilt
  • Apple könnte bei Verstoß gegen DMA mit bis zu 10 Prozent des Umsatzes bestraft werden
  • Untersuchung über Apples 'Core Technology'-Gebühr und Vertragsbedingungen eingeleitet
  • Anforderungen wie "Mitgliedschaft mit gutem Ruf" werden auf DMA-Konformität geprüft
  • Benutzererfahrung beim Zugriff auf Drittanbieter-Stores und Sideloading wird untersucht

Siehe auch:


Dieser Beitrag ist am 25.06.2024 im Original unter dem Titel "Apple verstößt gegen den Digital Markets Act: EU leitet Verfahren ein" auf Nextpit.de erschienen. Hat er Euch gefallen? Dann schaut doch bei unseren lieben Kollegen von Nextpit.de vorbei und findet weitere großartige Inhalte wie diesen!


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