VZBV: Apple und Google setzen den neuen DMA nicht richtig um
Sowohl Apple als auch Google kommen den neuen gesetzlichen Plattform-Regelungen in Europa nicht im vollen Umfang nach. Zu diesem Schluss kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nach einer Prüfung der mobilen Plattformen beider Unternehmen.
"Apple und Google haben die Vorgaben für digitale Märkte aus Brüssel nicht vollständig umgesetzt. Google-Nutzer hatten zum Stichtag kein Update für das gängigste mobile Betriebssystem Android 13. Das Update von Apple umfasst nicht alle notwendigen Änderungen. Damit haben viele Verbraucher weiterhin nicht die Wahlfreiheit, die ihnen zusteht", sagte Ramona Pop, Vorständin des vzbv.
Apple hat zum Stichtag, den 7. März, ein Update für sein mobiles Betriebssystem iOS 17.4 bereitgestellt, das Änderungen bezüglich des DMA enthält. Die Version steht für Smartphones ab dem iPhone XS zur Verfügung, das 2018 erschienen ist. Verbraucher, die das Update auf ihrem Gerät installieren, werden danach gefragt, welchen Browser sie als Standard verwenden wollen. Allerdings ließ sich Safari im Test nicht vollständig deinstallieren. Und man konnte auch keine Alternative zu Apples eigener Karten-App zum Standard machen. Hier besteht aus Sicht des VZBV Nachbesserungsbedarf.
Bisher beschränkt sich der VZBV noch darauf, auf mögliche Verstöße hinzuweisen. Wenn die Plattform-Anbieter hier allerdings nicht aktiv werden, besteht auch die Möglichkeit, die gesetzlich verlangten Änderungen gerichtlich durchsetzen zu lassen.
Siehe auch:
Android-Nutzer stehen im Regen
Relevante Änderungen seien bei Android- und iPhone-Usern nicht vollständig angekommen, hieß es. Im Test waren so beispielsweise für das populäre Smartphone Samsung Galaxy S20 keine Updates der Android-Version 13 verfügbar, in denen die DMA-Anpassungen bereitgestellt werden. Für Apples iOS ist ein Update verfügbar, das aber aus Sicht des VZBV nicht alle nötigen Anpassungen enthält."Apple und Google haben die Vorgaben für digitale Märkte aus Brüssel nicht vollständig umgesetzt. Google-Nutzer hatten zum Stichtag kein Update für das gängigste mobile Betriebssystem Android 13. Das Update von Apple umfasst nicht alle notwendigen Änderungen. Damit haben viele Verbraucher weiterhin nicht die Wahlfreiheit, die ihnen zusteht", sagte Ramona Pop, Vorständin des vzbv.
Apple hat zum Stichtag, den 7. März, ein Update für sein mobiles Betriebssystem iOS 17.4 bereitgestellt, das Änderungen bezüglich des DMA enthält. Die Version steht für Smartphones ab dem iPhone XS zur Verfügung, das 2018 erschienen ist. Verbraucher, die das Update auf ihrem Gerät installieren, werden danach gefragt, welchen Browser sie als Standard verwenden wollen. Allerdings ließ sich Safari im Test nicht vollständig deinstallieren. Und man konnte auch keine Alternative zu Apples eigener Karten-App zum Standard machen. Hier besteht aus Sicht des VZBV Nachbesserungsbedarf.
Klagen möglich
Bei Android-Geräten mit aktuellstem Betriebssystem steht zwar wie schon lange die Möglichkeit des Sideloadings von Apps zur Verfügung. Die Deinstallation vorinstallierter Apps war jedoch im Test weiterhin nicht in jedem Fall möglich. Da Android 13 mit einem Anteil von 32 Prozent die am weitesten verbreitete Variante dieser Plattform ist, müsste aus Sicht des VZBV auch in dieser entsprechend nachgebessert werden.Bisher beschränkt sich der VZBV noch darauf, auf mögliche Verstöße hinzuweisen. Wenn die Plattform-Anbieter hier allerdings nicht aktiv werden, besteht auch die Möglichkeit, die gesetzlich verlangten Änderungen gerichtlich durchsetzen zu lassen.
Zusammenfassung
- Apple und Google erfüllen EU-Regeln nicht ganz
- VZBV prüft Einhaltung neuer Plattform-Regeln
- Android 13 ohne nötige DMA-Updates verfügbar
- iOS 17.4 Update entspricht nicht allen Vorgaben
- Safari lässt sich nicht komplett deinstallieren
- Android-Nutzer können nicht alle Apps entfernen
- VZBV könnte gerichtliche Durchsetzung anstreben
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