Samsung verliert vor Gericht:
Urteil fordert Zerstörung aller Handys
Vor dem Landgericht München I hat der südkoreanische Weltkonzern jetzt eine Niederlage erlitten. In erster Instanz entschied der Richter zugunsten des Klägers. Das Urteil ist jedoch bislang nicht rechtskräftig und wird es in seiner jetzigen Form wohl auch nie.
Beim Patent EP2237607 geht es genauer gesagt um ein Zellübergabeverfahren in 4G-Funknetzen. Durch die Technologie kann eine lückenlose Übergabe zwischen verschiedenen Zellen stattfindet. Wenn sich ein Mobiltelefon oder ein sonstiger Signalempfänger, der den 4G-Standard verwendet, in Bewegung befindet, kann auf diese Weise eine konstante Mobilfunkverbindung gewährleistet werden.
Zum einen soll Samsung laut Richterspruch nun Strafzahlungen leisten. Die seien für alle in Deutschland seit dem 21. August 2021 verkauften 4G-fähigen Smartphones zu entrichten. Die genaue Höhe dieser Zahlungen wurde bisher aber nicht festgesetzt. Zum anderen sollen alle noch im Handel befindlichen 4G-fähigen Einheiten zerstört werden. Faktisch wären das so gut wie alle Geräte des Herstellers inklusive aller Galaxy-Smartphones.
Zu seiner Verteidigung hatte Samsung zunächst argumentiert, dass nicht bekannt gewesen sei, dass Datang das Patent halte. Zudem habe Datang kein angemessenes und diskriminierungsfreies Lizenzangebot unterbreitet, wie es normalerweise üblich ist. Eine auf diesen Aussagen basierende Widerklage vonseiten Samsungs wies das Landgericht München I allerdings zurück.
Es ist davon auszugehen, dass Samsung gegen das Urteil Berufung einlegt. Bis die Verhandlungen erneut aufgenommen werden, könnten viele Monate vergehen.
Siehe auch:
Samsung verliert vor Gericht
Der südkoreanische Technologieriese Samsung hat vor dem Landgericht München I eine Patentklage verloren. Das Gericht gab mit seinem Urteil in erster Instanz dem Kläger Datang Mobile vollumfänglich recht, wie Heise berichtet. Das chinesische Unternehmen besitzt die Rechte an einem Patent im Bereich des 4G-Mobilfunkstandards.Beim Patent EP2237607 geht es genauer gesagt um ein Zellübergabeverfahren in 4G-Funknetzen. Durch die Technologie kann eine lückenlose Übergabe zwischen verschiedenen Zellen stattfindet. Wenn sich ein Mobiltelefon oder ein sonstiger Signalempfänger, der den 4G-Standard verwendet, in Bewegung befindet, kann auf diese Weise eine konstante Mobilfunkverbindung gewährleistet werden.
Strafzahlung und Verkaufsstopp
Bei dem jetzigen Urteil geht es allerdings nur um den deutschen Teil des europäischen Patents. Dennoch betrifft das Urteil demnach alle Geräte von Samsung, die in Deutschland im Umlauf sind.Zum einen soll Samsung laut Richterspruch nun Strafzahlungen leisten. Die seien für alle in Deutschland seit dem 21. August 2021 verkauften 4G-fähigen Smartphones zu entrichten. Die genaue Höhe dieser Zahlungen wurde bisher aber nicht festgesetzt. Zum anderen sollen alle noch im Handel befindlichen 4G-fähigen Einheiten zerstört werden. Faktisch wären das so gut wie alle Geräte des Herstellers inklusive aller Galaxy-Smartphones.
Konsequenzen vertagt
Das Urteil ist bisher aber nicht rechtskräftig. Das bedeutet, dass sich für Kunden zunächst einmal nichts ändert. Es werden auch weiterhin Mobiltelefone von Samsung in deutschen Ladengeschäften und Online-Shops zu finden sein. Auch, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt verschwinden, ist extrem unwahrscheinlich.Zu seiner Verteidigung hatte Samsung zunächst argumentiert, dass nicht bekannt gewesen sei, dass Datang das Patent halte. Zudem habe Datang kein angemessenes und diskriminierungsfreies Lizenzangebot unterbreitet, wie es normalerweise üblich ist. Eine auf diesen Aussagen basierende Widerklage vonseiten Samsungs wies das Landgericht München I allerdings zurück.
Es ist davon auszugehen, dass Samsung gegen das Urteil Berufung einlegt. Bis die Verhandlungen erneut aufgenommen werden, könnten viele Monate vergehen.
Zusammenfassung
- Samsung verliert in erster Instanz Patentklage vor Landgericht München I
- Urteil betrifft Patent zum Zellübergabeverfahren in 4G-Netzen
- Kläger Datang Mobile erhält Recht bezüglich des deutschen Patent-Teils
- Samsung muss Strafzahlungen für seit 2021 verkaufte Geräte leisten
- Anordnung zur Zerstörung aller 4G-fähigen Geräte im deutschen Handel
- Urteil bisher nicht rechtskräftig, weiterhin Verkauf von Samsung-Handys
- Samsung plant Berufung, Verfahren könnte Monate dauern
Siehe auch:
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