Auch die EU-Bürger bekommen jetzt ein eigenes Recht auf Reparatur

Auch die Bürger der Europäischen Union bekommen jetzt ein Recht auf Reparatur. Das EU-Parlament hat dieses heute fast einstimmig beschlossen. Dadurch soll vor allem der schnell wachsende Berg an Elektroschrott im Rahmen gehalten werden.
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Neue Designs nötig

Die neue Regelung besagt, dass defekte Geräte zukünftig mit überschaubarem Aufwand reparierbar sein müssen. Das bedeutet in vielen Fällen, dass die Hersteller bereits bei der Entwicklung neuer Produkte auf ein entsprechendes Design achten müssen. Angesichts des Drucks von Verbraucherschutzorganisationen und einer absehbaren Gesetzgebung haben viele Anbieter hier bereits reagiert.

Das neue Gesetz verpflichtet die Hersteller außerdem, Dokumentationen bereitzustellen und Ersatzteile im freien Handel anzubieten. Dadurch sollen auch unabhängige Werkstätten in der Lage sein, Reparaturen auszuführen. Dies war bisher, insbesondere bei Elektronikprodukten, manchmal nicht der Fall. Teils erhielten nur spezielle Vertragswerkstätten entsprechende Informationen und Bauteile und der Zugang zum Inneren der Produkte wurde mit speziellen Schraubenformaten erschwert.


Damit die Verbraucher sich sicher sein können, dass sich eine Reparatur gegenüber einem Neukauf auch lohnt, umfasst das neue Gesetz auch eine Gewährleistungspflicht. Diese gilt ab der Reparatur für ein Jahr. Sollte das gleiche Problem in dieser Zeit wieder auftreten, muss die Werkstatt kostenlos nachbessern.

Staaten in der Pflicht

Das neue Gesetz nimmt aber nicht nur die Hersteller, sondern auch die Mitgliedsstaaten der EU in die Pflicht. Diese müssen zukünftig eigene Projekte umsetzen, mit denen die Verbraucher dazu gebracht werden können, Geräte lieber reparieren zu lassen als sie wegzuwerfen und neu zu kaufen. Das können Informationskampagnen, die Ausgabe von Reparaturgutscheinen oder die Bereitstellung öffentlicher Räume für ehrenamtliche Reparatur-Cafés sein.

Die EU rechnet damit, dass das neue Gesetz zukünftig Millionen Tonnen Elektroschrott zu vermeiden hilft. Angesichts der mit diesem verbundenen Probleme überrascht die hohe Zustimmungsrate kaum: Im EU-Parlament stimmten heute 584 Abgeordnete für den Entwurf und nur drei dagegen.

Zusammenfassung
  • EU-Parlament beschließt fast einstimmig Recht auf Reparatur
  • Neue Regelung fordert leicht reparierbare Elektrogeräte
  • Hersteller müssen Ersatzteile und Anleitungen bereitstellen
  • Unabhängige Werkstätten sollen Reparaturen durchführen können
  • Gesetz sieht einjährige Gewährleistung nach Reparatur vor
  • Mitgliedsstaaten müssen Reparaturfreundlichkeit fördern
  • Gesetz soll Millionen Tonnen Elektroschrott vermeiden

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