Datenschutz-Dilemma gelöst:
Notruf 110 weiß jetzt, wo du steckst

Notrufe über die Rufnummer 110 können bald bundesweit geortet werden. Aufgrund rechtlicher Hindernisse in Baden-Württemberg war dies bisher nur bedingt möglich. Nun haben sich das Innenministerium des Bundeslandes und Datenschützer auf eine Lösung geeinigt.
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Der Schwarzwald und das 110-Problem

Wer in Not gerät und infolgedessen die 112 wählt, kann einfach und schnell mittels Advanced Mobile Location (AML) geortet werden. Nützlich besonders in den Fällen, in denen Hilfsbedürftige eventuell nicht mehr in der Lage sind, ihren Standort zu nennen. Das Verfahren aktiviert auf dem Smartphone WLAN- und GPS-Sensoren und überträgt die Daten automatisch über das Mobilfunknetz an die Notrufzentralen - so schreibt es das EU-Recht vor.

Aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage konnten die ebenfalls übertragenen Ortungsdaten bei einem Kontakt zum Polizeinotruf 110 allerdings bisher nicht verwendet werden. Sämtliche Daten landen auf dem bundesweiten AML-Server in Baden-Württemberg. Und genau hier wehren sich Datenschützer gegen die automatische Übermittlung des Standorts an die Polizei.


Standortübermittlung ohne Strafverfolgung

Grund dafür ist die potenzielle Strafverfolgung, die über die 110 erfolgen kann: "Dies gilt insbesondere im Falle der Polizei, die nicht nur dafür zuständig ist, in Notlagen zu helfen, also Gefahren abzuwehren, sondern auch im Falle von Anhaltspunkten für Straftaten zu ermitteln", sagte ein Sprecher des baden-württembergischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, haben das zuständige In­nen­mi­nis­te­rium und der Da­ten­schutz­be­auf­trag­te des Landes, Prof. Tobias Keber, jetzt einen Kompromiss gefunden, der einen "vorläufigen bundesweiten Pilotbetrieb" zur Weitergabe der Standortdaten bei der Nutzung des Polizeinotrufs 110 vorsieht. Diese dürfen "nur zur Hilfe und nicht zur Strafverfolgung" genutzt werden.

An der technischen Umsetzung soll schnellstmöglich gearbeitet werden. Ebenso arbeitet man in Baden-Württemberg daran, zeitnah eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die sich der bundesweiten Erhebung, Speicherung und Weitergabe der Standortdaten an die Polizei annimmt. "Dies auch mit Blick darauf, dass Menschen nicht aus Angst vor der automatisierten Standortübermittlung von einem Anwählen des Notrufs absehen sollten", so die Datenschützer.

Zusammenfassung
  • Notrufe über 110 werden bald bundesweit geortet
  • Rechtliche Hürden in Baden-Württemberg wurden (fast) beseitigt
  • AML ermöglicht schnelle Ortung bei Notrufen über 112
  • Datenschützer kritisierten automatische Standortübermittlung
  • Standortdaten dürfen nur zur Hilfe, nicht zur Strafverfolgung dienen
  • Einigung für vorläufigen Pilotbetrieb zur Datenweitergabe gefunden
  • Rechtsgrundlage für Umgang mit Standortdaten wird erarbeitet

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