EuGH: Der Schufa-Score darf nicht entscheidend für Verträge sein
Das Schufa-Scoring ist für die Entscheidung darüber, ob jemand einen Kredit erhalten sollte, nicht zulässig. Denn es handelt sich hierbei um eine rein automatisierte Entscheidung, die so rechtlich nicht zulässig ist. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Wie sich diese Bewertung genau berechnet, ist allerdings unbekannt und wird von der Schufa als Geschäftsgeheimnis gehütet. Amtspersonen, die der Verschwiegenheit unterliegen, bekommen aber manchmal Einblick, so kann die Schufa beispielsweise sagen, dass die zuständige Datenschutzbehörde die Details kennt.
In dem nun anhängigen Verfahren geht es allerdings nicht grundsätzlich um die Rechtmäßigkeit der Erstellung eines entsprechenden Scorings, berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sollte darüber entscheiden, ob eine Bank einzig aus dem Grund die Vergabe eines Kredites ablehnen kann, nur weil man mit dem Schufa-Score einige Punkte unter einer bestimmten Grenze liegt.
Das ist allerdings keine grundlegende Entscheidung über die Schufa selbst. Vielmehr kommt es auf die Prozesse im jeweiligen Unternehmen an. Wenn der Score hier nur ein Bestandteil unter vielen ist, kann er durchaus zum Einsatz kommen. Laut der Schufa entspricht dies den Rückmeldungen der Kunden, die regelmäßig erklären, dass die Einstufung nur einen Punkt neben vielen anderen ausmacht - so spielen auch der Wert von Einkäufen, die Höhe der Kredite, direkte Erfahrungen mit dem jeweiligen Kunden und anderes eine Rolle.
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Scoring im Fokus
Der Schufa-Score ist eines der zentralen Elemente der Arbeit der Organisation. Diese stuft Verbraucher anhand diverser Daten auf einen Wert zwischen 0 und 100 ein. Dabei geht es beispielsweise darum, ob man wegen Nichtzahlung von Rechnungen in Mahnverfahren kam, ob Schulden bedient werden müssen, aber auch um Dinge, die man kaum selbst beeinflussen kann, wie etwa das Wohnumfeld.Wie sich diese Bewertung genau berechnet, ist allerdings unbekannt und wird von der Schufa als Geschäftsgeheimnis gehütet. Amtspersonen, die der Verschwiegenheit unterliegen, bekommen aber manchmal Einblick, so kann die Schufa beispielsweise sagen, dass die zuständige Datenschutzbehörde die Details kennt.
In dem nun anhängigen Verfahren geht es allerdings nicht grundsätzlich um die Rechtmäßigkeit der Erstellung eines entsprechenden Scorings, berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sollte darüber entscheiden, ob eine Bank einzig aus dem Grund die Vergabe eines Kredites ablehnen kann, nur weil man mit dem Schufa-Score einige Punkte unter einer bestimmten Grenze liegt.
Es kommt darauf an
Das Gericht rief mit dieser Fragestellung den EuGH an. Dieser kam nun in einer ersten Einschätzung zu dem Schluss, dass es schlicht unzulässig ist, wenn der Schufa-Score als automatisierte erste Wertung maßgeblich oder gar allein den Ausschlag gibt, ob ein Vertragsverhältnis zustande kommt oder nicht.Das ist allerdings keine grundlegende Entscheidung über die Schufa selbst. Vielmehr kommt es auf die Prozesse im jeweiligen Unternehmen an. Wenn der Score hier nur ein Bestandteil unter vielen ist, kann er durchaus zum Einsatz kommen. Laut der Schufa entspricht dies den Rückmeldungen der Kunden, die regelmäßig erklären, dass die Einstufung nur einen Punkt neben vielen anderen ausmacht - so spielen auch der Wert von Einkäufen, die Höhe der Kredite, direkte Erfahrungen mit dem jeweiligen Kunden und anderes eine Rolle.
Zusammenfassung
- Schufa-Scoring als alleiniges Kriterium für Kreditvergabe unzulässig
- EuGH urteilt gegen automatisierte Kreditentscheidung auf Basis des Scores
- Schufa bewertet Verbraucher mit Score zwischen 0 und 100
- Berechnung des Schufa-Scores bleibt geheim, Datenschutzbehörde informiert
- Verwaltungsgericht Wiesbaden hinterfragt Kreditablehnung wegen niedrigem Score
- EuGH: Schufa-Score darf nicht einziger Faktor bei Vertragsabschluss sein
- Schufa betont, Score sei nur ein Aspekt unter vielen bei Kreditvergabe
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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