Fingerabdruck im Ausweis: Pflicht ist rechtens, das Gesetz aber nicht
Ein Ausweis ohne biometrische Merkmale: Darauf haben Bürger in der EU laut eines neuen Urteils keinen Anspruch. Allerdings müssen die Richter noch etwas feststellen. Das Gesetz, das die Erfassung von Fingerabdrücken festschreibt, ist schlampig gemacht und ungültig.
Die Stadt Wiesbaden hatte einem deutschen Bürger verweigert, einen neuen Personalausweis ohne Aufnahme seiner Fingerabdrücke auszustellen. Der hatte daraufhin geklagt, das deutsche Gericht zur Überprüfung der Gültigkeit der entsprechenden Unionsverordnung dann das EuGH angerufen.
Wie man jetzt am obersten EU-Gericht in Luxemburg urteilt, werden die Grundrechte durch die EU-Pflicht zur Aufnahme biometrischen Daten in Ausweise nicht verletzt. Die Begründung des EuGH: "Sie ist durch die Ziele gerechtfertigt, die Herstellung gefälschter Personalausweise und den Identitätsdiebstahl zu bekämpfen sowie die Interoperabilität der Überprüfungssysteme zu gewährleisten."
Allerdings gibt es da ein Problem: Bei der Verordnung, welche die Aufnahme von Fingerabdrücken für alle EU-Länder festschreibt, haben die Gesetzgeber ordentlich geschlampt. Demnach wurde diese auf die falsche Rechtsgrundlage gestützt, das hat wiederum zur Folge, dass sie nach dem falschen Gesetzgebungsverfahren erlassen wurde.
Da das EuGH aber die schwerwiegenden Folgen berücksichtigt, die eine sofortige Ungültigkeitserklärung mit sich bringen würde, erhält man die Wirkung laut dem Urteil für eine Frist von knapp 2 Jahren aufrecht. Bis zum 31. Dezember 2026 muss ein neues Gesetz vorliegen, das die Erfassung biometrischer Daten in Ausweisen von EU-Bürgern regelt.
Siehe auch:
Biometrische Daten im Pass: Was sagt das EuGH dazu?
Es ist eine interessante Entscheidung, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Donnerstag getroffen hat. Anlass war eine Überprüfung der Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die unter anderem die "Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten" umfassen.Die Stadt Wiesbaden hatte einem deutschen Bürger verweigert, einen neuen Personalausweis ohne Aufnahme seiner Fingerabdrücke auszustellen. Der hatte daraufhin geklagt, das deutsche Gericht zur Überprüfung der Gültigkeit der entsprechenden Unionsverordnung dann das EuGH angerufen.
Wie man jetzt am obersten EU-Gericht in Luxemburg urteilt, werden die Grundrechte durch die EU-Pflicht zur Aufnahme biometrischen Daten in Ausweise nicht verletzt. Die Begründung des EuGH: "Sie ist durch die Ziele gerechtfertigt, die Herstellung gefälschter Personalausweise und den Identitätsdiebstahl zu bekämpfen sowie die Interoperabilität der Überprüfungssysteme zu gewährleisten."
Allerdings gibt es da ein Problem: Bei der Verordnung, welche die Aufnahme von Fingerabdrücken für alle EU-Länder festschreibt, haben die Gesetzgeber ordentlich geschlampt. Demnach wurde diese auf die falsche Rechtsgrundlage gestützt, das hat wiederum zur Folge, dass sie nach dem falschen Gesetzgebungsverfahren erlassen wurde.
Da das EuGH aber die schwerwiegenden Folgen berücksichtigt, die eine sofortige Ungültigkeitserklärung mit sich bringen würde, erhält man die Wirkung laut dem Urteil für eine Frist von knapp 2 Jahren aufrecht. Bis zum 31. Dezember 2026 muss ein neues Gesetz vorliegen, das die Erfassung biometrischer Daten in Ausweisen von EU-Bürgern regelt.
Zusammenfassung
- Kein Anspruch auf Ausweis ohne biometrische Merkmale in EU
- EuGH prüft Grundrechtscharta bezüglich Privatleben und Datenschutz
- Wiesbadener Bürger klagt gegen Fingerabdruckpflicht im Personalausweis
- EuGH sieht keine Grundrechtsverletzung durch biometrische Datenerfassung
- Ziele sind Bekämpfung von Ausweisfälschung und Identitätsdiebstahl
- Verordnung zur Fingerabdruckerfassung auf falscher Rechtsgrundlage
- EuGH hält Verordnung trotz Fehler bis 31. Dezember 2026 aufrecht
Siehe auch:
- EuGH: Der Schufa-Score darf nicht entscheidend für Verträge sein
- DSGVO in Aktion: Schufa verstößt laut EuGH doppelt gegen EU-Recht
- EuGH kippt auch die letzte Variante der Vorratsdatenspeicherung
- EuGH: Vodafone darf bei Überweisung nicht mehr Geld verlangen
- EuGH: StreamOn der Telekom und Vodafone Pass sind eindeutig illegal
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