Kirchenaustritt online: Da hilft nur noch beten - Länder bleiben inaktiv

Digitale Bürgerdienste sollen den Umgang mit Behörden leichter machen und Wege zum Amt sparen. Einzig ein scheinbar so einfacher Vorgang wie der Austritt aus einer der großen Kirchen bleibt für die Bürger aber kompliziert.
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Für die allermeisten Kirchenmitglieder war es kaum ein größerer selbstständiger Akt, Mitglied in der Glaubensgemeinschaft zu werden - noch bevor man dazu einen eigenen Willen entwickeln konnte, wurde man von den Eltern zur Taufe getragen. Dahingegen ist es deutlich komplizierter, die Mitgliedschaft später zu beenden. Die Prozesse unterscheiden sich in den Bundesländern jeweils etwas, doch generell muss man sich zum Amtsgericht oder zu einer entsprechenden Behörde begeben und dort den Austritt mit einigem Papieraufwand erklären.

Im Rahmen des neuen Onlinezugangsgesetzes (OZG) haben sich Bund und Länder darauf verständigt, hunderte Verwaltungsakte bis zum Ende dieses Jahres online möglich zu machen - auch den Kirchenaustritt, wie die Computerzeitschrift C'T berichtet. Das dürfte vor allem für Austrittswillige in Regionen eine ersehnte Neuerung sein, die teils monatelang auf einen Termin beim Amtsgericht warten müssen.

Berlin beschäftigt sich damit

Doch wird die Umsetzung bis zum Jahresende nicht kommen. Die Umsetzungsvereinbarung des OZG legt eigentlich fest, dass Nordrhein-Westfalen für die Entwicklung eines Online-Verfahrens für den Kirchenaustritt zuständig ist, das dann alle anderen übernehmen können. Damit nicht jedes Bundesland parallel dasselbe tut, ist eine solche Aufteilung durchaus sinnvoll. Allerdings hat sich in NRW bisher zu dieser Sache nichts getan, sodass kaum zu erwarten ist, dass sich hier noch etwas ändert.

Es ist trotzdem jedem Bundesland freigestellt, selbst an einer Umsetzung zu arbeiten. Das macht laut einer Befragung durch die C'T-Redaktion aber im Grunde niemand. Lediglich in Berlin scheint sich etwas zu tun. Hier ist eine Änderung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben von den Koalitionsparteien vereinbart worden, die genaue Vorgehensweise wird aber noch geprüft, hieß es. Besonders schnell könnte es in Brandenburg gehen, da hier das Gesetz schon einen Online-Austritt möglich macht - ein Formular dafür entwickelt aber niemand.

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