Datenschutzbeauftragter: Die DSGVO erledigt das gute alte Faxgerät
Alexander Roßnagel.
Früher war der Versand von Faxen eine relativ sichere Angelegenheit. Wer keinen direkten Zugriff auf die Infrastruktur des Telefonnetz-Betreibers hatte, konnte die analoge Verbindung zwischen den beiden Faxgeräten nur schwer abhören. Daher war auch der Versand von sensiblen persönlichen Informationen kein größeres Problem.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten aber eine besondere Integrität und Vertraulichkeit. "Je sensibler die personenbezogenen Daten sind, desto größer ist auch der Schutzbedarf, der bei der Auswahl der zu treffenden Maßnahmen zugrunde zu legen ist", hob der Datenschutzbeauftragte hervor. Das gilt insbesondere für Daten, die von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten oder Anwälten bearbeitet werden. Der Versand per Fax erfüllt diese Anforderungen heute nicht mehr.
Als Alternativen schlägt man beispielsweise E-Mails vor, die mit PGP oder S/MIME verschlüsselt sind. Aber auch bereichsspezifische digitale Kommunikationsdienste könnten genutzt werden - das betrifft beispielsweise die Plattform Kommunikation im Medizinwesen (KIM) oder die verschiedenen neuen Infrastrukturen für den elektronischen Rechtsverkehr, die für Anwälte und die Justiz eingerichtet worden sind.
Siehe auch:
Der Versand von Dokumenten-Kopien über Faxgeräte sei in der Praxis bei Behörden, Gerichten, Rechtsanwälten und im Gesundheitswesen noch immer weit verbreitet. Er sei aber "durch diverse technische Veränderungen informationstechnisch als unsicheres Kommunikationsmittel einzustufen", heißt es nun in einer Einschätzung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit,
Früher war der Versand von Faxen eine relativ sichere Angelegenheit. Wer keinen direkten Zugriff auf die Infrastruktur des Telefonnetz-Betreibers hatte, konnte die analoge Verbindung zwischen den beiden Faxgeräten nur schwer abhören. Daher war auch der Versand von sensiblen persönlichen Informationen kein größeres Problem.
Alternativen im Netz
Inzwischen sind die Netze aber digitalisiert. Die dabei verschickten Datenpakete können prinzipiell über Netzknoten in aller Welt laufen, was für die beteiligten Parteien kaum kontrollierbar ist. Und auch eine gesonderte Verschlüsselung der Inhalte erfolgt bei der Übertagung der Faxkopien normalerweise nicht.Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten aber eine besondere Integrität und Vertraulichkeit. "Je sensibler die personenbezogenen Daten sind, desto größer ist auch der Schutzbedarf, der bei der Auswahl der zu treffenden Maßnahmen zugrunde zu legen ist", hob der Datenschutzbeauftragte hervor. Das gilt insbesondere für Daten, die von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten oder Anwälten bearbeitet werden. Der Versand per Fax erfüllt diese Anforderungen heute nicht mehr.
Als Alternativen schlägt man beispielsweise E-Mails vor, die mit PGP oder S/MIME verschlüsselt sind. Aber auch bereichsspezifische digitale Kommunikationsdienste könnten genutzt werden - das betrifft beispielsweise die Plattform Kommunikation im Medizinwesen (KIM) oder die verschiedenen neuen Infrastrukturen für den elektronischen Rechtsverkehr, die für Anwälte und die Justiz eingerichtet worden sind.
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