Echsen stoppen Tesla Grünheide jetzt doch - Teilfläche gesperrt
Es ist ein ständiges Hin- und Her. Nun hat ein Gericht die zuvor zur Rodung freigegebene Fläche an der neuen Tesla Gigafactory in Grünheide bei Berlin wieder gesperrt. Nabu und Grüne Liga hatten Beschwerden eingelegt und jetzt Recht bekommen.
Es geht weiterhin um die streng geschützten Zauneidechsen an dem geplanten Tesla-Standort. Seit Monaten streiten sich Naturschützer und Tesla um Waldflächen. Der Nabu und die Grüne Liga hatten sich beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt Oder gewandt, das zuvor die Fällung der Bäume genehmigt hatte.
Infografik: Teslas Gigafactory bei Berlin
Zu dieser Maßnahme zum Ende des Jahres hat man aber Bedenken geäußert. Genau darauf ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) nun auch in seiner Entscheidung eingegangen: Die Naturschützer hatten angeführt, dass der Zeitpunkt für die Umsiedlung nicht zielführend sein konnte. Die Umsiedlung hatte man zu einem Zeitpunkt vorgenommen, als sich die erwachsenen Männchen der Zauneidechsen mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits in ihren Winterquartieren befunden haben. Somit sind sie an dem Standort verblieben.
Die Umsiedlung "sei daher nicht geeignet, eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos und damit einen Verstoß gegen das bundes- und europarechtliche Tötungsverbot auszuschließen", so das OVG. Die Rodung in der Nähe der Autobahn bleibt nun in zwei Bereichen untersagt. In anderen Bereichen darf gerodet werden, da nicht nachgewiesen wurde, dass auch dort Echsen leben. Nach dem Winter kann Tesla dann in einer neuen Sammlungsaktion die Zauneidechsen in dem jetzt gesperrten Gebiet umsiedeln.
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Auflagen erfüllt - aber sie waren nicht "geeignet"
Tesla hatte zwar zuvor wichtige Auflagen erfüllt, um die letzten Flächen an der Autobahn doch noch in diesem Jahr roden zu können. Dazu gehörte, dass der Konzern die Reptilien einsammeln und umsetzen ließ.Zu dieser Maßnahme zum Ende des Jahres hat man aber Bedenken geäußert. Genau darauf ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) nun auch in seiner Entscheidung eingegangen: Die Naturschützer hatten angeführt, dass der Zeitpunkt für die Umsiedlung nicht zielführend sein konnte. Die Umsiedlung hatte man zu einem Zeitpunkt vorgenommen, als sich die erwachsenen Männchen der Zauneidechsen mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits in ihren Winterquartieren befunden haben. Somit sind sie an dem Standort verblieben.
Die Umsiedlung "sei daher nicht geeignet, eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos und damit einen Verstoß gegen das bundes- und europarechtliche Tötungsverbot auszuschließen", so das OVG. Die Rodung in der Nähe der Autobahn bleibt nun in zwei Bereichen untersagt. In anderen Bereichen darf gerodet werden, da nicht nachgewiesen wurde, dass auch dort Echsen leben. Nach dem Winter kann Tesla dann in einer neuen Sammlungsaktion die Zauneidechsen in dem jetzt gesperrten Gebiet umsiedeln.
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Teslas Aktienkurs in Euro
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