Fahrverbot und Punkte nach Unfall: Tesla-Display ist ein "Handy"

Tesla-Autos sind hip und auch ein regelrechtes Fest für Nerds und Gadget-Freunde. Das liegt vor allem am 15 bis 17 Zoll großen Bildschirm, den Model S, Model 3 und Model X besitzen. Doch dieser hat auch seine Tücken, vor allem dann, wenn man ihn während der Fahrt bedient. Wer schon jemals in einem Tesla gesessen ist, wird wissen, dass das Innere einerseits minimalistisch designt ist, andererseits als gigantisch bezeichnet werden kann. Letzteres meint den riesigen Bildschirm, ersteres den sparsamen Einsatz von physischen Knöpfen und Reglern. Beides hängt mit dem Display zusammen, dieses übernimmt bei einem Tesla auch zahlreiche essentielle Einstellungen.

Dazu zählt u. a. die Frequenz des Scheibenwischers. Diese können herkömmliche Autos über einen Hebel am Lenkrad verstellen, bei einem Tesla muss man das jedoch entweder in einem Unter­menü über das Mittelkonsolen-Display oder per Sprachkommando vornehmen. Wie der Rechtsanwalt Detlef Burhoff in einem Blogbeitrag schreibt (via Golem), hatte ein Tesla-Fahrer genau damit Probleme. Denn er versuchte während der Fahrt, seinen Scheibenwischer anders einzustellen, wurde aber dadurch abgelenkt und kam von der Fahrbahn ab. Daraufhin kollidierte der Tesla mit einem Netzknotenstationierungszeichen und mehreren Bäumen, wie das OLG Karlsruhe schreibt.


Unfall nach Ablenkung durch Touchscreen

Das Amtsgericht (AG) Karlsruhe hatte den Autofahrer in erster Instanz zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt, Grundlage dafür war der so genannte "Handyparagraph" (§ 23 Abs. 1a StVO). Das AG dazu: "Aufgrund nicht angepasster Blickzuwendung auf den Bildschirm und der damit verbundenen Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen kam der Betroffene bei regenasser Fahrbahn und starkem Regen jedoch von der Fahrbahn nach rechts ab, fuhr in eine Böschung."

Das OLG bestätigte das Urteil des Amtsgerichts nun und werteten damit das Tesla-Display als "Handy". Das Oberlandesgericht kam zu zwei Schlüssen:

  1. "Der fest im Fahrzeug der Marke Tesla eingebaute Berührungsbildschirm (Touchscreen) ist ein elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1a S. 1 u. 2 StVO, dessen Bedienung dem Kraftfahrzeugführer nur unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift gestattet ist, ohne dass es darauf ankommt, welchen Zweck der Fahrzeugführer mit der Bedienung verfolgt.
  2. Auch die Einstellung der zum Betrieb des Kraftfahrzeugs notwendiger Funktionen über Touchscreen (hier: Einstellung des Wischintervalls des Scheibenwischers) ist daher nur gestattet, wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Bildschirm bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden ist."

Anders gesagt: Ein Autofahrer darf einen solchen Bildschirm während der Fahrt grundsätzlich nutzen, aber eben nur dann, wenn er nicht davon abgelenkt wird. Kurz darf er also durchaus darauf gucken, die Einstellung des Wischerintervalls bei einem Tesla fällt aber nicht in diese Kategorie.

Tesla muss darauf nicht reagieren, da die Verantwortung beim Fahrer selbst liegt. Eine Änderung der Benutzeroberfläche wäre für Tesla-Besitzer aber zweifellos wünschenswert, die Wischerfrequenz sollte besser/schneller erreichbar sein. Display, Elektroautos, tesla, Bildschirm, Elektroauto, Tesla Motors, E-Auto, Model 3, Tesla Model 3 Display, Elektroautos, tesla, Bildschirm, Elektroauto, Tesla Motors, E-Auto, Model 3, Tesla Model 3 Tesla
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