Fahrverbot und Punkte nach Unfall:
Tesla-Display ist ein "Handy"
Tesla-Autos sind hip und auch ein regelrechtes Fest für Nerds und Gadget-Freunde. Das liegt vor allem am 15 bis 17 Zoll großen Bildschirm, den Model S, Model 3 und Model X besitzen. Doch dieser hat auch seine Tücken, vor allem dann, wenn man ihn während der Fahrt bedient.
Wer schon jemals in einem Tesla gesessen ist, wird wissen, dass das Innere einerseits minimalistisch designt ist, andererseits als gigantisch bezeichnet werden kann. Letzteres meint den riesigen Bildschirm, ersteres den sparsamen Einsatz von physischen Knöpfen und Reglern. Beides hängt mit dem Display zusammen, dieses übernimmt bei einem Tesla auch zahlreiche essentielle Einstellungen.
Dazu zählt u. a. die Frequenz des Scheibenwischers. Diese können herkömmliche Autos über einen Hebel am Lenkrad verstellen, bei einem Tesla muss man das jedoch entweder in einem Untermenü über das Mittelkonsolen-Display oder per Sprachkommando vornehmen. Wie der Rechtsanwalt Detlef Burhoff in einem Blogbeitrag schreibt (via Golem), hatte ein Tesla-Fahrer genau damit Probleme. Denn er versuchte während der Fahrt, seinen Scheibenwischer anders einzustellen, wurde aber dadurch abgelenkt und kam von der Fahrbahn ab. Daraufhin kollidierte der Tesla mit einem Netzknotenstationierungszeichen und mehreren Bäumen, wie das OLG Karlsruhe schreibt.
Das OLG bestätigte das Urteil des Amtsgerichts nun und werteten damit das Tesla-Display als "Handy". Das Oberlandesgericht kam zu zwei Schlüssen:
Anders gesagt: Ein Autofahrer darf einen solchen Bildschirm während der Fahrt grundsätzlich nutzen, aber eben nur dann, wenn er nicht davon abgelenkt wird. Kurz darf er also durchaus darauf gucken, die Einstellung des Wischerintervalls bei einem Tesla fällt aber nicht in diese Kategorie.
Tesla muss darauf nicht reagieren, da die Verantwortung beim Fahrer selbst liegt. Eine Änderung der Benutzeroberfläche wäre für Tesla-Besitzer aber zweifellos wünschenswert, die Wischerfrequenz sollte besser/schneller erreichbar sein.
Dazu zählt u. a. die Frequenz des Scheibenwischers. Diese können herkömmliche Autos über einen Hebel am Lenkrad verstellen, bei einem Tesla muss man das jedoch entweder in einem Untermenü über das Mittelkonsolen-Display oder per Sprachkommando vornehmen. Wie der Rechtsanwalt Detlef Burhoff in einem Blogbeitrag schreibt (via Golem), hatte ein Tesla-Fahrer genau damit Probleme. Denn er versuchte während der Fahrt, seinen Scheibenwischer anders einzustellen, wurde aber dadurch abgelenkt und kam von der Fahrbahn ab. Daraufhin kollidierte der Tesla mit einem Netzknotenstationierungszeichen und mehreren Bäumen, wie das OLG Karlsruhe schreibt.
Unfall nach Ablenkung durch Touchscreen
Das Amtsgericht (AG) Karlsruhe hatte den Autofahrer in erster Instanz zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt, Grundlage dafür war der so genannte "Handyparagraph" (§ 23 Abs. 1a StVO). Das AG dazu: "Aufgrund nicht angepasster Blickzuwendung auf den Bildschirm und der damit verbundenen Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen kam der Betroffene bei regenasser Fahrbahn und starkem Regen jedoch von der Fahrbahn nach rechts ab, fuhr in eine Böschung."Das OLG bestätigte das Urteil des Amtsgerichts nun und werteten damit das Tesla-Display als "Handy". Das Oberlandesgericht kam zu zwei Schlüssen:
- "Der fest im Fahrzeug der Marke Tesla eingebaute Berührungsbildschirm (Touchscreen) ist ein elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1a S. 1 u. 2 StVO, dessen Bedienung dem Kraftfahrzeugführer nur unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift gestattet ist, ohne dass es darauf ankommt, welchen Zweck der Fahrzeugführer mit der Bedienung verfolgt.
- Auch die Einstellung der zum Betrieb des Kraftfahrzeugs notwendiger Funktionen über Touchscreen (hier: Einstellung des Wischintervalls des Scheibenwischers) ist daher nur gestattet, wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Bildschirm bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden ist."
Anders gesagt: Ein Autofahrer darf einen solchen Bildschirm während der Fahrt grundsätzlich nutzen, aber eben nur dann, wenn er nicht davon abgelenkt wird. Kurz darf er also durchaus darauf gucken, die Einstellung des Wischerintervalls bei einem Tesla fällt aber nicht in diese Kategorie.
Tesla muss darauf nicht reagieren, da die Verantwortung beim Fahrer selbst liegt. Eine Änderung der Benutzeroberfläche wäre für Tesla-Besitzer aber zweifellos wünschenswert, die Wischerfrequenz sollte besser/schneller erreichbar sein.
Themen:
Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
Teslas Aktienkurs in Euro
Videos zum Thema Tesla
- Fast wie K.I.T.T.: BYD-Supercar Yangwang U9 springt über Schlagloch
- Update zeigt, dass Tesla-Bot Optimus keine Lachnummer mehr ist
- Luxusmarke macht aus Model 3 ein iPhone 13 und Elon-Musk-Büste
- Das Tesla Model S Plaid mit neuer Bestzeit auf dem Nürburgring
- Tesla Crash Lab: So verbessert Tesla die Sicherheit seiner Fahrzeuge
- Einblicke in die neue Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg
- Tesla zeigt, wie man aus Model 3-Teilen Beatmungsgeräte herstellt
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Apple rüstet alte HomePods auf: Diese Modelle kriegen neue Features
- KIs machen Smart-TVs dumm, um Werbung und Tracking loszuwerden
- Mozilla: Microsoft drängt Nutzer immer wieder zum Edge-Browser
- MacBook-Neo-Alternative: Gerüchte um Surface mit ARM-CPU von AMD
- Hackerangriff auf AfD: Offenbar über 400.000 brisante E-Mails im Netz
- Microsoft warnt vor KIs: "Frontier-Modellen kann man nicht trauen"
- Filtern, Sprudeln, Kochen: Reineres Wasser dank Hydrofast C300
Neueste Downloads
Beliebte Nachrichten
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
WAS passiert beim Aufruf einer Datenkraken-Website?
DON666 - vor 3 Stunden -
Turbulenzen am PC- und Notebook-Markt :: Verkäufe gehen stark zurück -
d-hubs - Gestern 00:13 Uhr -
heute neu: RapidRAW: V 1.6.6.
d-hubs - Vorgestern 18:09 Uhr -
30 Jahre KDE aus dem "Kool Desktop Environment"
d-hubs - Vorgestern 11:24 Uhr -
Moodle 5.3 - sie ist die neue Long-Term-Support-Version
d-hubs - 17.10. 02:44 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen