"Easy Money": 225.000 Euro-Gutschrift eines O2-Kunden war rechtens
Wer Werbeversprechen macht, muss sie auch halten. Das klingt naheliegend, kommt Telefónica nun aber teuer zu stehen. Denn der O2-Betreiber wollte Kunden mit einer Gutschrift gewinnen, ein Mann nutzte das aus, um 225.000 Euro zu bekommen. Und Telefónica muss zahlen.
Der spanische Telekommunikationskonzern hat vor einigen Jahren eine Werbeaktion mit dem Namen Easy Money durchgeführt und das hat ein geschäftstüchtiger Kunde auch wortwörtlich genommen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, warb O2 damals mit einer Gutschrift von zwei Cent für jeden eingehenden Anruf, wenn man sich zuvor eine Prepaid-Karte holt und nutzt.
Das dürfte für die meisten ein netter Bonus gewesen sein, ein Mann hat das aber zu einem Geschäftsmodell gemacht: Denn er holte sich insgesamt 508 Prepaid-Karten, aktivierte diese und rief sich per Wahlwiederholungs-Apps permanent selbst an. Er dürfte zwar nicht der einzige gewesen sein, der auf diese Idee gekommen ist, doch laut FAZ nutzte das keiner in dieser Größenordnung aus.
Der Konzern verwies in seiner Argumentation auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie einen Verstoß gegen den Grundsatz des so genannten Treu und Glauben. Demnach sei die Aktion nicht gedacht gewesen, sich selbst automatisiert anzurufen. Doch beides ließ das OLG München nicht gelten und stellte sich auf die Seite des trickreichen Kunden.
Dabei spielte eine Rolle, dass Telefónica nicht beweisen konnte, dass die Guthaben auf den 508 Prepaid-Karten nicht rechtmäßig zustande gekommen sind. Dabei kann man auch davon sprechen, dass das Unternehmen "nur" 225.000 Euro ärmer ist, denn darüber hinausgehende Schadensersatzforderungen des Klägers hat das Münchner Gericht abgelehnt.
Siehe auch: Easy Money Telefon-Gutschrift - 320.000 Euro verlangt ein Kunde von O2
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
Das dürfte für die meisten ein netter Bonus gewesen sein, ein Mann hat das aber zu einem Geschäftsmodell gemacht: Denn er holte sich insgesamt 508 Prepaid-Karten, aktivierte diese und rief sich per Wahlwiederholungs-Apps permanent selbst an. Er dürfte zwar nicht der einzige gewesen sein, der auf diese Idee gekommen ist, doch laut FAZ nutzte das keiner in dieser Größenordnung aus.
Guthaben ist rechtens
Telefónica bemerkte das, sperrte 2015 die Karten zunächst und kündigte die Verträge. Die Auszahlung des so "erarbeiteten" Guthabens in Höhe von 225.000 Euro verweigerte der O2-Betreiber zunächst, doch der Kunde zog vor Gericht. Und nun gab ihm das Oberlandesgericht München Recht, Telefónica muss das komplette Guthaben auszahlen.Der Konzern verwies in seiner Argumentation auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie einen Verstoß gegen den Grundsatz des so genannten Treu und Glauben. Demnach sei die Aktion nicht gedacht gewesen, sich selbst automatisiert anzurufen. Doch beides ließ das OLG München nicht gelten und stellte sich auf die Seite des trickreichen Kunden.
Dabei spielte eine Rolle, dass Telefónica nicht beweisen konnte, dass die Guthaben auf den 508 Prepaid-Karten nicht rechtmäßig zustande gekommen sind. Dabei kann man auch davon sprechen, dass das Unternehmen "nur" 225.000 Euro ärmer ist, denn darüber hinausgehende Schadensersatzforderungen des Klägers hat das Münchner Gericht abgelehnt.
Siehe auch: Easy Money Telefon-Gutschrift - 320.000 Euro verlangt ein Kunde von O2
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