Verfassungsschutz plant Überwachung von WhatsApp und Telegram
Das Bundesinnenministerium will einen neuen Gesetzesentwurf einreichen, mit dem der Verfassungsschutz künftig die Rechte zur Überwachung verschlüsselter Instant-Messenger wie WhatsApp und Telegram erhalten soll. Zudem sollen zusätzliche Maßnahmen entfristet werden.
Werden die Wünsche von Innenminister Horst Seehofer erfüllt, wird das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Möglichkeit erhalten, verschlüsselte Messenger-Dienste zu überwachen und online zu durchsuchen. Dazu würden auch die bekannten Services von WhatsApp und Telegram zählen. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärte das Bundesinnenministerium, dass die Online-Durchsuchung sowie die Überwachung nur bei einem Verdacht auf die Planung schwerer Straftaten möglich sei und zudem die unabhängige G10-Kommission des Bundestags dem Eingriff zustimmen muss.
Weiterhin wird darüber berichtet, dass der Entwurf die Entfristung von Maßnahmen enthält, die zeitlich begrenzt nach den Anschlägen vom 11. September 2001 genehmigt wurden. Vorrangig betrifft das die Möglichkeit Auskünfte von Fluggesellschaften, Banken und anderen Unternehmen einzuholen, wenn ein ausreichender Verdacht auf die Planung einer schweren Straftat vorliegt. Das Gesetz soll auch auf Minderjährige unter 14 Jahren angewendet werden dürfen, die zum Beispiel nachweislich radikalisiert wurden.
Siehe auch:
Quellen-Telekommunikationsüberwachung soll helfen
Aufgrund der genutzten Verschlüsselung bei WhatsApp und anderen Messengern will der Verfassungsschutz die Methode der Quellen-TKÜ nutzen, bei der die Überwachung über eine vorher eingeschleuste Spionage-Software auf Smartphones, Tablets, Notebooks und Co. möglich ist. Als Hauptgrund wird angegeben, dass radikale Islamisten und Rechtsextreme diese Chat-Dienste bei der Planung von Straftaten nutzen. Derzeit befindet sich der Gesetzesentwurf in einer Abstimmungsphase mit anderen Ministerien.Weiterhin wird darüber berichtet, dass der Entwurf die Entfristung von Maßnahmen enthält, die zeitlich begrenzt nach den Anschlägen vom 11. September 2001 genehmigt wurden. Vorrangig betrifft das die Möglichkeit Auskünfte von Fluggesellschaften, Banken und anderen Unternehmen einzuholen, wenn ein ausreichender Verdacht auf die Planung einer schweren Straftat vorliegt. Das Gesetz soll auch auf Minderjährige unter 14 Jahren angewendet werden dürfen, die zum Beispiel nachweislich radikalisiert wurden.
Siehe auch:
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Stefan TrunzikLeitender Redakteur bei WinFuture.de
IT-Journalist seit 2003, der Hardware, Spiele und Gadgets selbst im Alltag testet. Sein Fokus liegt auf Kaufberatung und Verbraucherthemen.
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