Verfassungsschutz plant Überwachung von WhatsApp und Telegram

Das Bundesinnenministerium will einen neuen Gesetzesentwurf ein­rei­chen, mit dem der Verfassungsschutz künftig die Rechte zur Über­wa­chung verschlüsselter Instant-Messenger wie WhatsApp und Telegram erhalten soll. Zudem sollen zusätzliche Maßnahmen entfristet werden.
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Pixabay
Werden die Wünsche von Innenminister Horst Seehofer erfüllt, wird das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Möglichkeit erhalten, verschlüsselte Messenger-Dienste zu überwachen und online zu durchsuchen. Dazu würden auch die bekannten Services von WhatsApp und Telegram zählen. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärte das Bundesinnenministerium, dass die Online-Durchsuchung sowie die Überwachung nur bei einem Verdacht auf die Planung schwerer Straftaten möglich sei und zudem die unabhängige G10-Kommission des Bundestags dem Eingriff zustimmen muss.

Quellen-Telekommunikationsüberwachung soll helfen

Aufgrund der genutzten Verschlüsselung bei WhatsApp und anderen Messengern will der Verfassungsschutz die Methode der Quellen-TKÜ nutzen, bei der die Überwachung über eine vorher eingeschleuste Spionage-Software auf Smartphones, Tablets, Notebooks und Co. möglich ist. Als Hauptgrund wird angegeben, dass radikale Islamisten und Rechtsextreme diese Chat-Dienste bei der Planung von Straftaten nutzen. Derzeit befindet sich der Gesetzesentwurf in einer Abstimmungsphase mit anderen Ministerien.

Weiterhin wird darüber berichtet, dass der Ent­wurf die Entfristung von Maßnahmen enthält, die zeitlich begrenzt nach den Anschlägen vom 11. September 2001 genehmigt wurden. Vor­ran­gig betrifft das die Möglichkeit Auskünfte von Fluggesellschaften, Banken und anderen Unternehmen einzuholen, wenn ein aus­rei­chen­der Verdacht auf die Planung einer schweren Straftat vorliegt. Das Gesetz soll auch auf Minderjährige unter 14 Jahren angewendet werden dürfen, die zum Beispiel nachweislich ra­di­ka­li­siert wurden.

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