Total modern: Verfassungsschutz soll die Lizenz zum Hacken bekommen
Der Verfassungsschutz soll demnächst ganz offiziell weitergehende Überwachungs-Werkzeuge an die Hand bekommen. Laut einem neuen Gesetzentwurf will man dem Geheimdienst gestatten, zukünftig in Rechner einzubrechen und diese mit Malware zu infizieren, um diese besser ausspionieren zu können.
In dem Entwurf, den das Bundesinnenministerium nun vorgelegt hat, geht es sowohl um die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sowie die wesentlich weitergehende Online-Durchsuchung. Das Haus von Horst Seehofer (CSU) sieht darin einen Kernbestandteil einer "Modernisierung des Verfassungsschutzes", weshalb auch der Gesetzentwurf diesen Titel trägt.
Indem diese Mittel dem Verfassungsschutz an die Hand gegeben werden, steigt für eine signifikante Zahl von Bundesbürgern das Risiko, zum Ziel staatlichen Hackings zu werden. Bisher stehen die Staatstrojaner, die bei den genannten Verfahren zum Einsatz kommen, nur einigen Polizeibehörden und dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung. Letzterer ist dabei nur befugt, gegen ausländische Ziele tätig zu werden.
Zur Erlangung von konkreten Beweisen werden solche Spionage-Malwares von Experten als ungeeignet angesehen. Denn um sie auf einen Rechner zu bekommen, muss dieser ohnehin unsicher sein, wodurch für die gefundenen Informationen durchaus auch andere Angreifer in Frage kommen. Beim Geheimdienst dürfte das aber nicht die zentrale Rolle spielen, da dieser wesentlich breiter nach Informationen sucht als eine Polizei, die gerichtsfeste Belege finden will.
Indem diese Mittel dem Verfassungsschutz an die Hand gegeben werden, steigt für eine signifikante Zahl von Bundesbürgern das Risiko, zum Ziel staatlichen Hackings zu werden. Bisher stehen die Staatstrojaner, die bei den genannten Verfahren zum Einsatz kommen, nur einigen Polizeibehörden und dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung. Letzterer ist dabei nur befugt, gegen ausländische Ziele tätig zu werden.
Breiter Einsatz möglich
Bei den Polizeibehörden sind immerhin einige Hürden vor den Einsatz solcher Mittel gesetzt worden. Insbesondere zielt man hier auch vor allem auf Personen ab, die einer konkreten Straftat beschuldigt werden. Der Verfassungsschutz agiert allerdings in ganz anderen Bereichen und angesichts der bisherigen Aktivitäten, die immer wieder bekannt wurden, steht zu befürchten, dass zukünftig verschiedene politische Aktivitäten genügen könnten, um Hacking-Ziel zu werden.Zur Erlangung von konkreten Beweisen werden solche Spionage-Malwares von Experten als ungeeignet angesehen. Denn um sie auf einen Rechner zu bekommen, muss dieser ohnehin unsicher sein, wodurch für die gefundenen Informationen durchaus auch andere Angreifer in Frage kommen. Beim Geheimdienst dürfte das aber nicht die zentrale Rolle spielen, da dieser wesentlich breiter nach Informationen sucht als eine Polizei, die gerichtsfeste Belege finden will.
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Christian Kahle
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