Bundesverfassungsgericht kippt das nächste Überwachungsgesetz
Die Regierungskoalition ist mit der gesetzlichen Regelung von Überwachungsmaßnahmen einmal mehr weit über den Rahmen des Grundgesetzes hinausgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat das BND-Gesetz in seiner jetzigen Form gestoppt.
Die Richter in Karlsruhe verzichteten erst einmal darauf, die aktuell gültige Fassung aus dem Jahr 2016 komplett für nichtig zu erklären. Allerdings ging die klare Weisung nach Berlin, bis 2021 Änderungen vorzunehmen, mit denen das Gesetz in Einklang mit dem Grundgesetz gebracht werden kann. Dafür müssen zu weit gehende Eingriffe in die Grundrechte aus den Regelungen herausgenommen werden.
Das Gesetz bestimmt die Kompetenzen des Bundesnachrichtendienstes (BND), der für die Auslandsaufklärung zuständig ist. Ihm obliegt es also, Ausländer außerhalb des Staatsterritoriums der Bundesregierung zu überwachen, um sicherheitsrelevante Erkenntnisse zu erlangen. Dabei darf der Geheimdienst allerdings nicht einfach nach eigenem Gutdünken agieren, auch wenn keine deutschen Staatsbürger betroffen sind.
Die Verfassungsbeschwerde wurde von den Organisationen Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Reporter ohne Grenzen sowie einzelnen Journalisten eingereicht. Auslöser war vor allem die umfangreiche Überwachung ausländischer Kommunikationsverbindungen am Frankfurter Internet-Knoten De-Cix durch den BND. Diese ist aus Sicht der Verfassungsrichter nicht komplett zu untersagen, muss aber in verfassungsmäßige Grenzen überführt werden.
Das Gesetz bestimmt die Kompetenzen des Bundesnachrichtendienstes (BND), der für die Auslandsaufklärung zuständig ist. Ihm obliegt es also, Ausländer außerhalb des Staatsterritoriums der Bundesregierung zu überwachen, um sicherheitsrelevante Erkenntnisse zu erlangen. Dabei darf der Geheimdienst allerdings nicht einfach nach eigenem Gutdünken agieren, auch wenn keine deutschen Staatsbürger betroffen sind.
Grundrechte nicht nur für Deutsche
Das Grundgesetz legt nämlich nicht nur Grundrechte fest, die für Deutsche gelten, sondern auch solche, die dieser Staat allen Menschen zugesteht. Das gilt beispielsweise für die Pressefreiheit oder auch den Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Die Richter in Karlsruhe bemängelten aufgrund dessen, dass die Zweckmäßigkeit der Überwachungsmaßnahmen im aktuellen Gesetz nicht hinreichend eingefordert wird. Und die Umsetzung der besonderen Schutzwürdigkeit bestimmter Berufsgruppen wie Journalisten und Anwälte fehlt komplett.Die Verfassungsbeschwerde wurde von den Organisationen Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Reporter ohne Grenzen sowie einzelnen Journalisten eingereicht. Auslöser war vor allem die umfangreiche Überwachung ausländischer Kommunikationsverbindungen am Frankfurter Internet-Knoten De-Cix durch den BND. Diese ist aus Sicht der Verfassungsrichter nicht komplett zu untersagen, muss aber in verfassungsmäßige Grenzen überführt werden.
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