Zettelwirtschaft: Gegen alle Widerstände kommt die Bonpflicht zum 1.1.
Der Wirtschaftsminister zweifelt am Nutzen, Umweltverbände sprechen von drohenden Müllbergen: All das kann die Entscheidung des Finanzministeriums nicht mehr ändern. Zum 1.1 2020 tritt in Deutschland die Bon-Pflicht in Kraft, der Handel muss ab dann Belege ausstellen.
"Es bleibt (...) dabei, dass zum 1. Januar diese Belegpflicht in Kraft treten wird", so ein Sprecher des Finanzministeriums laut heise. Demnach sehe man keinen Anlass, das Gesetzesvorhaben anzupassen, da der Handel seit Beschluss drei Jahre Zeit hatte, sich auf die nötigen Änderungen einzustellen. Auch Regierungssprecher Steffen Seibert stellt sich noch einmal demonstrativ auf die Seite der Finanzbeamten: "Dieses Gesetz hat seine Berechtigung", so Seibert.
Andere Teile der Regierung hatten dieser Einschätzung in den letzten Tagen vehement widersprochen. Allen voran hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wiederholt öffentlich dazu aufgerufen, dass Anpassungen an der Bon-Pflicht nötig seien, man solle für gewisse Bereiche Ausnahmen definieren, um dem Alltag im Handel Rechnung zu tragen: "Wenn ich ein Brötchen kaufe, dann schau ich nicht auf dem Bon nach, ob es einen Betrug gibt", so der Wirtschaftsminister am Montag im Morgenmagazin des ZDF.
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Die große Zettelwirtschaft wird ab dem ersten Januar zur Pflicht
Seit 2016 kann sich der Handel in Deutschland nach Beschluss eines neuen Kassengesetzes darauf einstellen, dass zum Anfang des nächsten Jahres weitreichende Änderungen in Kraft treten. Seitdem rumort es zwischen Verbänden und der Politik immer wieder heftig, zum Ende des Jahres kocht die Kritik um umstrittenen Teile der neuen Regelung noch einmal so richtig hoch. Stein des Anstoßes ist dabei die Bon-Pflicht, die den Handel dazu verpflichtet, bei jeder Transaktion einen Beleg auszustellen. Allen Rufen zum Trotz hat jetzt das Bundesfinanzministerium noch einmal klargestellt, dass man an dem Termin 1. Januar 2020 festhalten wird, ohne Änderungen."Es bleibt (...) dabei, dass zum 1. Januar diese Belegpflicht in Kraft treten wird", so ein Sprecher des Finanzministeriums laut heise. Demnach sehe man keinen Anlass, das Gesetzesvorhaben anzupassen, da der Handel seit Beschluss drei Jahre Zeit hatte, sich auf die nötigen Änderungen einzustellen. Auch Regierungssprecher Steffen Seibert stellt sich noch einmal demonstrativ auf die Seite der Finanzbeamten: "Dieses Gesetz hat seine Berechtigung", so Seibert.
Andere Teile der Regierung hatten dieser Einschätzung in den letzten Tagen vehement widersprochen. Allen voran hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wiederholt öffentlich dazu aufgerufen, dass Anpassungen an der Bon-Pflicht nötig seien, man solle für gewisse Bereiche Ausnahmen definieren, um dem Alltag im Handel Rechnung zu tragen: "Wenn ich ein Brötchen kaufe, dann schau ich nicht auf dem Bon nach, ob es einen Betrug gibt", so der Wirtschaftsminister am Montag im Morgenmagazin des ZDF.
Opposition und Umweltverbände feuern
Auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) hält nichts von der Regelung: "Wer betrügen will, schafft es auch trotz der neuen Bon-Pflicht", so der Verband. Die Regelung sorge lediglich dafür, dass "Müllberge aus nicht recycelbaren und gesundheitlich problematischen Kassenbons aus Thermopapier" produziert würden. Die FDP drückt ihr Missfallen mit der Vorlage eines Änderungsgesetzes aus. "Jedes Unternehmen muss sich auf einen irren bürokratischen Aufwand einstellen", so der FDP-Vizefraktionschef im Bundestag.Download WISO steuer:Sparbuch - Steuererklärung am PC machen
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