Staatstrojaner sollen auch allein handelnde Einbrecher enttarnen
Die Bundesregierung will die Einsatzmöglichkeiten von Staatstrojanern einmal mehr ausweiten. Zukünftig sollen auch Einbrecher, die allein unterwegs sind, mit Spionage-Malware ausgekundschaftet werden. So will man zukünftig besser an Beweise kommen, damit die bereits erfolgte Strafverschärfung auch bei Tätern ankommt.
Bislang ist der Einsatz von Staatstrojanern beispielsweise schon rechtmäßig, wenn die Behörden einer Bande von Einbrechern auf der Spur ist und die Kommunikation zwischen den Verdächtigen auch dann mitverfolgen will, wenn diese beispielsweise über verschlüsselte Messenger läuft. Eine Erweiterung der Strafprozessordnung (SPO soll die Platzierung von Spionage-Malware auch dann ermöglichen, wenn es sich vermutlich um einen Einzeltäter handelt, der zumindest mehrere Einbrüche verübt hat.
So sieht es zumindest ein nun von der Bundesregierung verabschiedetes Eckpunkte-Papier vor. Das setzt dann natürlich voraus, dass ein Einzeltäter trotzdem irgendeinen Kontakt hat, mit dem er über seine räuberischen Aktivitäten sprechen will. Weiterhin wäre dies abhängig davon, dass die Ermittler auch über ausreichend Lizenzen oder eigene Trojaner verfügen - denn aufgrund der Kosten von Exploits sind entsprechende Malwares teuer und Eigenentwicklungen nicht gerade trivial.
Die Frage, wie hilfreich die kommenden Neuerungen in den Regelwerken sein werden, dürfte sich auch bei einer weiteren Änderung stellen: Die Bundesregierung will auch die Einsatzmöglichkeiten der DNS-Analyse ausbauen. Aufgrund von Erbmaterial, das an Tatorten gefunden wird, soll nicht nur Geschlecht und eine Ethnien-Zugehörigkeit ermittelt werden können, auch Hinweise auf das Aussehen wie beispielsweise die Augen- und Haarfarbe sollen hinzukommen.
Siehe auch: Dossier zeigt: Bei diesen Verbrechen werden Staatstrojaner eingesetzt
So sieht es zumindest ein nun von der Bundesregierung verabschiedetes Eckpunkte-Papier vor. Das setzt dann natürlich voraus, dass ein Einzeltäter trotzdem irgendeinen Kontakt hat, mit dem er über seine räuberischen Aktivitäten sprechen will. Weiterhin wäre dies abhängig davon, dass die Ermittler auch über ausreichend Lizenzen oder eigene Trojaner verfügen - denn aufgrund der Kosten von Exploits sind entsprechende Malwares teuer und Eigenentwicklungen nicht gerade trivial.
DNS als Phantombild
Zusätzlich werden natürlich auch bei dieser Ausweitung der Einsatzbefugnisse verfassungsrechtliche Fragen zu klären sein. Gegen die letzte Reform der entsprechenden Regelungen, die die Grundlage für den jetzt kommenden Vorstoß bilden, sind bereits Beschwerden in Karlsruhe anhängig. Und der Einsatz von Schad-Software zur Verfolgung von Kriminellen steht ohnehin in der Kritik.Die Frage, wie hilfreich die kommenden Neuerungen in den Regelwerken sein werden, dürfte sich auch bei einer weiteren Änderung stellen: Die Bundesregierung will auch die Einsatzmöglichkeiten der DNS-Analyse ausbauen. Aufgrund von Erbmaterial, das an Tatorten gefunden wird, soll nicht nur Geschlecht und eine Ethnien-Zugehörigkeit ermittelt werden können, auch Hinweise auf das Aussehen wie beispielsweise die Augen- und Haarfarbe sollen hinzukommen.
Siehe auch: Dossier zeigt: Bei diesen Verbrechen werden Staatstrojaner eingesetzt
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Christian Kahle
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