Dossier zeigt: Bei diesen Verbrechen werden Staatstrojaner eingesetzt

Wann bringen Ermittlungsbehörden die sogenannte Quellen-Tele­kommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) - besser bekannt als Staatstrojaner - zum Einsatz? Auf diese Frage gibt jetzt ein Dossier des BKA Antwort. Demnach entfällt ein Großteil der Trojanereinsätze auf Ermittlungen bei Rauschgiftkriminalität. Aber auch bei Vermögens- und Betrugsdelikten greift die Polizei oft zum digitalen Ermittlungswerkzeug.

Der Staatstrojaner macht vor allem Drogenhändlern das Leben schwer

Mithilfe einer Anfrage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes konnte Netzpolitik.org vom Bundeskriminalamt ein Analysepapier von 2014 erhalten, das den Bedarf der Ermittlungsbehörden im Bezug auf die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) aufzeigen soll. Darin ist auch zu erkennen, bei welchen Verbrechen der Trojanereinsatz am häufigsten angefragt wurde: So haben sich 53 Prozent der gemeldeten Fälle, bei denen Ermittler Staatstrojaner nutzen wollten, auf den Bereich Rauschgiftkriminalität bezogen.


In der Bedarfsanalyse, die von der "Rechtstatsachensammel- und -auswertestelle" (Retastat) beim BKA zusammengestellt wurde und sich auf gemeldete Daten der Polizei aus den Jahren 2012 und 2013 bezieht, folgen dann "Eigentums- und Vermögensdelikte, Betrugsdelikte, Raub und Erpressung", wobei hier auch Computerbetrug eingeschlossen ist. Wie dem Dossier zu entnehmen ist, entfallen auf diesen Bereich 23 Prozent der Behördenanfragen für den Einsatz von Trojanern.

Interessant ist dabei auch der Gesichtspunkt, unter dem die Retastat ihren Bericht erstellt hatte. Wie heise schreibt, geht es hier nicht primär um die Darstellung der Bereiche, in denen Ermittler oft mit Trojanern arbeiten wollen. Vielmehr soll die BKA-Stelle mit der Analyse aufzeigen, welche "rechtlichen oder gesetzlichen Defizite" bei der Arbeit von Ordnungshütern auftreten.

Weniger schwere Delikte

Im letzten Jahr hatte die große Koalition eine breite Befugnis in der Strafprozessordnung verankert, die die Überwachung von Internet-Telefonaten und Messenger-Kommunikation sowie Online-Durchsuchungen bei einer Vielzahl von Delikten möglich machen. Die Regierung hatte diesen Schritt damit begründet, dass man den Einsatz der Mittel vor allem im Kampf gegen schwere und schwerste Delikte ermöglichen wolle.

"Hier geht es um Straftaten wie die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, um Kinderpornografie, Mord und Totschlag oder um schweren Raub mit Todesfolge", zitiert heise etwa den CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg. In der Bedarfsanalyse des BKA werden nun aber vor allem weniger schwere Delikte aufgeführt.
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