Vertrauliche Dokumente: Staatstrojaner kostet BKA fast 6 Millionen Euro

Aus den Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Opposition lassen sich Rückschlüsse auf den Preis ziehen, den das BKA für die Ent­wicklung der als Staatstrojaner bekannten Überwachungs­software bezahlt hat. Wie die vertraulichen Dokumente aufzeigen, die Netzpolitik.org veröffentlicht hat, wurden insgesamt fast 6 Millionen Euro investiert.
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BKA zahlt für Staatstrojaner fast 6 Millionen Euro

Auf WinFuture konnten wir zuletzt Anfang des Jahres unter der Überschrift "Neuer BKA-Staatstrojaner für Smartphones ist bereits im Einsatz" darüber berichten, dass das Bundeskriminalamt jetzt auch aktiv seine eigene Software auf mobilen Geräten zum Einsatz bringt. Wie vertrauliche Informationen aus einer Kleine Anfragen der Opposition an die Bundesregierung aufzeigen, hat die Entwicklung der sogenannten Remote Communication Interception Software (RCIS 2.0) - bekannt als Staatstrojaner - 5,77 Millionen Euro gekostet.


Dazu kommen noch einmal rund 187.000 Euro, die der TÜV Essen für die Prüfung erhalten hat. Netzpolitik.org hatte diese Informationen aus als Verschlusssache deklarierten Passagen von Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Grünen, Linken und FDP veröffentlicht.

Aktuell sind in dem Betrag nach diesen Informationen auch die Kosten für die Entwicklung der RCIS-Lösungen für Smartphones und Tablets enthalten, allerdings wird das BKA die Entwicklungsarbeit nach einer Neuordnung an die Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich in München übergeben. Zu guter Letzt wurde mit der Software FinSpy von FinFisher im Januar eine weitere Überwachungssoftware in Betrieb genommen, die laut den Dokumenten als "Bestandteil eines Rahmenvertrages" abgenommen wurde.

Nur fünf Mal im Einsatz

Da die Dokumente im Rahmen der Kleinen Anfragen zur Nutzung von Staatstrojanern und Online-Durchsuchungen bisher häufig zur Verschlusssache "nur für den Dienstgebrauch" erklärt wurden, geben die jetzt veröffentlichten Informationen auch erstmals einen Ausblick darauf, wie oft Strafverfolger in Deutschland in der vorigen und aktuellen Legislaturperiode zu diesen Mitteln gegriffen haben.

Demnach wurde die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) - also die Installation eines Programms auf dem Computer des Ziel-Objekts - insgesamt fünf Mal bei der Verfolgung von Straftaten angewendet. Das BKA will so wichtige Erkenntnisse bei Ermittlungen im Bezug auf Bildung terroristischer Vereinigungen, schwerem Raub, Geldwäsche beziehungsweise Betrug, Computersabotage sowie bei Betäubungsmittelgesetz-Verstößen erhalten haben. Weitere sechs Mal will das BKA Staatstrojaner zur Gefahrenabwehr genutzt haben.
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